Kurztitel
Abkommen über finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 93/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2011,
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 2
Zum Zwecke der Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, die Gewährung gebundener Hilfskredite zu konzessionellenKonditionen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Wien (OeKB) unter ihrem Exportfinanzierungsverfahren refinanziert werden, zu unterstützen.
Ein indikativer Finanzrahmen von bis zu EUR 40.000.000 (Euro vierzig Millionen) wird auf außerordentlicher Basis für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Inkrafttreten dieses Abkommens in Aussicht genommen.
Der ungenutzte Anteil des vormaligen Abkommens, unterzeichnet am 3. Juni 20081 , und in Kraft für zwei Jahre ab 1. November, 2008, kann zusätzlich verwendet werden um geeignete Projekte unter diesem Abkommen zu finanzieren.
_______________________
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 158/2008.1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 158 aus 2008,.