Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 93/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 5
Beide Parteien stimmen überein, der im Annex beschriebenen Vorgehensweise für unter diesem Abkommen zur Umsetzung vorgesehene Projekte zu folgen.
Die Einbeziehung von Projekten in dieses Abkommen soll durch Briefaustausch zwischen dem Ministerium für Finanzen der Republik Albanien und dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich vereinbart werden. Dies soll in fortlaufender Weise während eines Zeitraumes von 24 Monaten, beginnend mit dem Datum des Inkrafttretens dieses Abkommens, erfolgen. Projekte, welche sich vor Inkrafttreten dieses Abkommens in Verhandlung befinden, können einbezogen werden, Projektnotifikationen können jedoch gemäß den OECD-Regeln nur bis 7. Juli 2012 durchgeführt werden.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2011
Dokumentnummer
NOR40129151