Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 10.07.2015 — BGBl. II Nr. 195/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute10.07.2015 § → § BGBl. II Nr. 195/2015
Anl. 120.07.201109.07.2015 BGBl. II Nr. 203/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Spielzeugverordnung 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 203 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2015,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

10.07.2015BGBl. II Nr. 195/2015

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 1

Liste von Produkten, die gemäß dieser Verordnung nicht als Spielzeug gelten

  1. Ziffer eins
    Dekorative Gegenstände für festliche Anlässe und Feierlichkeiten,
  2. Ziffer 2
    Produkte für Sammler, sofern auf dem Produkt oder seiner Verpackung ein sichtbarer und leserlicher Hinweis angebracht ist, wonach das Produkt für Sammler, die mindestens 14 Jahre alt sind, bestimmt ist. Zu dieser Kategorie gehören:
    1. Litera a
      original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle,
    2. Litera b
      Bausätze von original- und maßstabsgetreuen Kleinmodellen,
    3. Litera c
      Folklore- und Dekorationspuppen und ähnliche Artikel,
    4. Litera d
      Nachbildungen von historischem Spielzeug und
    5. Litera e
      Nachahmungen echter Schusswaffen.
  3. Ziffer 3
    Sportgeräte einschließlich Rollschuhe, Inlineskates und Skateboards für Kinder mit einem Körpergewicht über 20 kg,
  4. Ziffer 4
    Fahrräder mit einer maximalen Sattelhöhe von mehr als 435 mm, gemessen als vertikaler Abstand vom Boden bis hin zum oberen Teil der Sitzfläche, mit dem Sitz in horizontaler Position und mit dem Sitzkissen in seiner kleinsten Einraststellung,
  5. Ziffer 5
    Roller und andere Fortbewegungsmittel, die als Sportgeräte konzipiert sind oder die für die Fortbewegung auf öffentlichen Straßen oder öffentlichen Wegen bestimmt sind,
  6. Ziffer 6
    elektrisch betriebene Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf öffentlichen Straßen und Wegen oder auf den öffentlichen Gehsteigen bestimmt sind,
  7. Ziffer 7
    Wassersportgeräte zur Verwendung in tiefem Wasser und Schwimmlernmittel für Kinder, wie Schwimmsitze und Schwimmhilfen,
  8. Ziffer 8
    Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen,
  9. Ziffer 9
    mit Druckgas betriebene Gewehre und Pistolen mit Ausnahme von Wassergewehren und - -pistolen sowie Bogen zum Bogenschießen, die über 120 cm lang sind,
  10. Ziffer 10
    Feuerwerkskörper einschließlich Amorces, die nicht speziell für Spielzeug bestimmt sind,
  11. Ziffer 11
    Produkte und Spiele mit spitz zulaufenden Wurfgeschossen, wie Pfeilspiele, bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden,
  12. Ziffer 12
    funktionelle Lernprodukte, wie Kochherde, Bügeleisen und andere funktionelle Produkte, die mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben und ausschließlich für didaktische Zwecke zur Verwendung unter Aufsicht eines Erwachsenen verkauft werden,
  13. Ziffer 13
    Produkte, die für den Unterricht an Schulen und für sonstige Ausbildungssituationen unter der Aufsicht eines erwachsenen Ausbildners bestimmt sind, wie wissenschaftliche Geräte,
  14. Ziffer 14
    elektronische Geräte wie Personalcomputer und Spielkonsolen zum Zugriff auf interaktive Software und angeschlossene Peripheriegeräte, sofern die elektronischen Geräte oder die angeschlossenen Peripheriegeräte nicht speziell für Kinder konzipiert und für diese bestimmt sind und für sich allein bereits einen Spielwert haben, wie speziell konzipierte Personalcomputer, Tastaturen, Joysticks oder Lenkräder,
  15. Ziffer 15
    interaktive Software für Freizeit und Unterhaltung wie Computerspiele und ihre Speichermedien (etwa CDs),
  16. Ziffer 16
    Schnuller,
  17. Ziffer 17
    Leuchten, die von Kindern für Spielzeug gehalten werden können,
  18. Ziffer 18
    elektrische Transformatoren für Spielzeug,
  19. Ziffer 19
    Mode-Accessoires für Kinder, die nicht für den Gebrauch beim Spielen gedacht sind.

Schlagworte

Wasserpistole, Folklorepuppe

Im RIS seit

23.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2015

Gesetzesnummer

20007342

Dokumentnummer

NOR40172517