Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Section Control-Messstreckenverordnung Hanssonkurve
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 229/2011 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 82/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 229 aus 2011, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 23 Autobahn Südosttangente Wien jeweils der Abschnitt zwischen km 3,76 und km 7,49 festgelegt.
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2015
Dokumentnummer
NOR40130273