Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen - Kärnten
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 48/2011Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 48 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Text
Anlage 2
Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß § 2 Z 2Auflistung der zu fördernden Zwecke gemäß Paragraph 2, Ziffer 2
Der Betrag gemäß § 2 Z 2 ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:Der Betrag gemäß Paragraph 2, Ziffer 2, ist wie folgt auf Förderungswerber aufzuteilen, die sich den nachstehenden Zwecken widmen:
Slowenische Musikschule
500 000 Euro;
Zwei- und mehrsprachige Gemeindekindergärten
750 000 Euro;
Zwei- bzw. mehrsprachige Privatkindergärten
200 000 Euro;
Organisationen, die sich um die wechselseitige Verständigung und Versöhnung sowie die Aufarbeitung des Verhältnisses zwischen den Volksgruppen bemühen
120 000 Euro;
Organisationen, die der Förderung wirtschaftlicher Belange und der grenzüberschreitenden Kooperation dienen
50 000 Euro;
Medien- und Kulturprojekte oder Kultureinrichtungen der slowenischsprachigen Bevölkerung
350 000 Euro;
Organisationen, die sich der Kultur der deutschsprachigen Altösterreicher in der Republik Slowenien sowie der Vermittlung ihrer Anliegen widmen
30 000 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
27.07.2011
Dokumentnummer
NOR40130336