Kurztitel
Europäische Sozialcharta (revidiert)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 112/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2011,
Text
Artikel I - Erfüllung der eingegangenen VerpflichtungenArtikel römisch eins - Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen
(1) Die einschlägigen Bestimmungen des Teils II Artikel 1 bis 31 werden unbeschadet der in diesen Artikeln vorgesehenen Mittel zur Durchführung durchgeführt(1) Die einschlägigen Bestimmungen des Teils römisch zwei Artikel 1 bis 31 werden unbeschadet der in diesen Artikeln vorgesehenen Mittel zur Durchführung durchgeführt
durch Gesetze oder sonstige Vorschriften;
durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberorganisationen und Arbeitnehmerorganisationen;
durch eine Kombination dieser beiden Verfahren oder
durch andere geeignete Mittel.
(2) Die Verpflichtungen aus Teil II Artikel 2 Absätze 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Artikel 7 Absätze 4, 6 und 7, Artikel 10 Absätze 1, 2, 3 und 5 und Artikel 21 und 22 gelten als erfüllt, wenn diese Bestimmungen nach Absatz 1 dieses Artikels auf die überwiegende Mehrheit der betreffenden Arbeitnehmer Anwendung finden.(2) Die Verpflichtungen aus Teil römisch zwei Artikel 2 Absätze 1, 2, 3, 4, 5 und 7, Artikel 7 Absätze 4, 6 und 7, Artikel 10 Absätze 1, 2, 3 und 5 und Artikel 21 und 22 gelten als erfüllt, wenn diese Bestimmungen nach Absatz 1 dieses Artikels auf die überwiegende Mehrheit der betreffenden Arbeitnehmer Anwendung finden.