Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Lehrpläne - islam. Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 234/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
70/07 Schule und Kirche
Text
Die nachstehend genannten Anlagen für Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht wurden von der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2011 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:Die nachstehend genannten Anlagen für Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht wurden von der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2011 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Allgemeine Bestimmungen der Lehrpläne für den islamischen Religionsunterricht
| Anlage 1 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Volksschulen
| Anlage 2 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Hauptschulen und der Volksschuloberstufe
| Anlage 3 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Polytechnischen Schulen
| Anlage 4 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an Sonderschulen
| Anlage 5 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an berufsbildenden Pflichtschulen, berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung
| Anlage 6 |
Lehrplan für den islamischen Religionsunterricht an allgemein bildenden höheren Schulen
| Anlage 7 |
Anhang für den Lehrplan für islamische Religion
| Anlage 8 |
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2011
Dokumentnummer
NOR40130387