Rechtstracker.at

Anl. 1 InvFG 2011

Fassungen
ab 29.07.2026 — BGBl. I Nr. 57/2026
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute29.07.2026 § → § BGBl. I Nr. 57/2026
Anl. 118.03.201628.07.2026 § → § BGBl. I Nr. 115/2015
Anl. 101.09.201117.03.2016 BGBl. I Nr. 77/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Investmentfondsgesetz 2011

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 57 aus 2026,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

29.07.2026BGBl. I Nr. 57/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

InvFG 2011

Index

37/02 Kreditwesen

Text

Anlage römisch eins zu Artikel 2, InvFG 2011

SCHEMA A

römisch eins. Investmentfonds
  1. Ziffer eins
    Informationen über den Investmentfonds
  2. eins Punkt eins
    Bezeichnung
  3. eins Punkt 2
    Zeitpunkt der Gründung des Investmentfonds. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
  4. eins Punkt 3
    –
  5. eins Punkt 4
    Angabe der Stelle, bei der die Fondsbestimmungen sowie die periodischen Berichte erhältlich sind
  6. eins Punkt 5
    Kurzangaben über die auf den Investmentfonds anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern vom Investmentfonds bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden
  7. eins Punkt 6
    Stichtag für den Jahresabschluss und Häufigkeit der Ausschüttung
  8. eins Punkt 7
    Name der Personen, die mit der Abschlussprüfung gemäß Paragraph 49, Absatz 5, beauftragt sind
  9. eins Punkt 8
    –
  10. eins Punkt 9
    –
  11. eins Punkt 10
    Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Art des Rechts (dingliches, Forderungs- oder anderes Recht), das der Anteil repräsentiert
    • Strichaufzählung
      Original-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto
    • Strichaufzählung
      Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung
    • Strichaufzählung
      Beschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber, falls dieses besteht
    • Strichaufzählung
      Voraussetzungen, unter denen die Auflösung des Investmentfonds beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Anteilinhaber
  12. eins Punkt 11
    Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
  13. eins Punkt 12
    Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
  14. eins Punkt 13
    Modalitäten und Bedingungen des Rückkaufs und der Rücknahme der Anteile sowie Voraussetzungen, unter denen die Zeichnung, der Rückkauf und die Rücknahme ausgesetzt oder andere Liquiditätsmanagement-Instrumente eingesetzt werden können
  15. eins Punkt 14
    Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge
  16. eins Punkt 15
    Beschreibung der Anlageziele des Investmentfonds, einschließlich der finanziellen Ziele (z. B. Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (z. B. Spezialisierung auf geografische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung des Investmentfonds Gebrauch gemacht werden kann
  17. eins Punkt 16
    Regeln für die Vermögensbewertung
  18. eins Punkt 17
    Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise
    • Strichaufzählung
      Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten
    • Strichaufzählung
      Angabe von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise
  19. eins Punkt 18
    Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der zu Lasten des Investmentfonds gehenden Vergütungen für die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder Dritte und der Unkostenerstattungen an die Verwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder Dritte durch den Investmentfonds
  20. Ziffer 2
    Angaben über die Verwahrstelle:
    1. 2 Punkt eins
      Identität der Verwahrstelle des OGAW und Beschreibung ihrer Pflichten sowie der Interessenkonflikte, die entstehen können;
    2. 2 Punkt 2
      Beschreibung sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener Verwahrungsfunktionen, Liste der Beauftragten und Unterbeauftragten und Angabe sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben können;
    3. 2 Punkt 3
      Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Ziffer 2 Punkt eins und 2 Punkt 2, übermittelt werden.
  21. Ziffer 3
    Angaben über die externen Beratungsfirmen oder Anlageberater, wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen und die Vergütungen hierfür dem Vermögen des OGAW entnommen werden:
    1. 3 Punkt eins
      Name der Firma oder des Beraters,
    2. 3 Punkt 2
      Einzelheiten des Vertrags mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentaktiengesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind; ausgenommen sind Einzelheiten betreffend die Vergütungen,
    3. 3 Punkt 3
      andere Tätigkeiten von Bedeutung.
  22. Ziffer 4
    Angaben über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die Zahlungen an die Anteilinhaber, den Rückkauf oder die Rücknahme der Anteile sowie die Verbreitung der Informationen über den OGAW vorzunehmen. Diese Angaben sind auf jeden Fall hinsichtlich des Mitgliedstaats zu machen, in dem der OGAW bewilligt ist. Falls ferner die Anteile in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden, sind die oben bezeichneten Angaben hinsichtlich dieses Mitgliedstaats zu machen und in den dort verbreiteten Prospekt aufzunehmen.
  23. Ziffer 5
    Weitere Anlageinformationen:
    1. 5 Punkt eins
      Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des OGAW — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein,
    2. 5 Punkt 2
      Profil des typischen Anlegers, für den der OGAW konzipiert ist.
  24. Ziffer 6
    Wirtschaftliche Informationen:
    1. 6 Punkt eins
      Etwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Nummer 1.17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des OGAW zu zahlen sind.

römisch zwei. Verwaltungsgesellschaft
  1. Ziffer eins
    Informationen über die Verwaltungsgesellschaft mit einem Hinweis darauf, ob die Verwaltungsgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist als im Herkunftmitgliedstaat des OGAW
  2. eins Punkt eins
    Bezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
  3. eins Punkt 2
    Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
  4. eins Punkt 3
    Falls die Gesellschaft weitere Investmentfonds verwaltet, Angabe dieser weiteren Investmentfonds
  5. eins Punkt 4
    –
  6. eins Punkt 5
    –
  7. eins Punkt 6
    –
  8. eins Punkt 7
    –
  9. eins Punkt 8
    Name und Funktion der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind
  10. eins Punkt 9
    Kapital: Höhe des gezeichneten Kapitals mit Angabe des eingezahlten Kapitals
  11. eins Punkt 10
    –
  12. eins Punkt 11
    –
  13. eins Punkt 12
    –
  14. eins Punkt 13
    –
  15. eins Punkt 14
    –
  16. eins Punkt 15
    –
  17. eins Punkt 16
    –
  18. eins Punkt 17
    –
  19. eins Punkt 18
    –
  20. Ziffer 2
    Angaben über die Verwahrstelle:
    1. 2 Punkt eins
      Identität der Verwahrstelle des OGAW und Beschreibung ihrer Pflichten sowie der Interessenkonflikte, die entstehen können;
    2. 2 Punkt 2
      Beschreibung sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener Verwahrungsfunktionen, Liste der Beauftragten und Unterbeauftragten und Angabe sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben können;
    3. 2 Punkt 3
      Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Ziffer 2 Punkt eins und 2 Punkt 2, übermittelt werden.
  21. Ziffer 3
    Angaben über die externen Beratungsfirmen oder Anlageberater, wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen und die Vergütungen hierfür dem Vermögen des OGAW entnommen werden:
    1. 3 Punkt eins
      Name der Firma oder des Beraters,
    2. 3 Punkt 2
      Einzelheiten des Vertrags mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentaktiengesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind; ausgenommen sind Einzelheiten betreffend die Vergütungen,
    3. 3 Punkt 3
      andere Tätigkeiten von Bedeutung.
  22. Ziffer 4
    Angaben über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die Zahlungen an die Anteilinhaber, den Rückkauf oder die Rücknahme der Anteile sowie die Verbreitung der Informationen über den OGAW vorzunehmen. Diese Angaben sind auf jeden Fall hinsichtlich des Mitgliedstaats zu machen, in dem der OGAW bewilligt ist. Falls ferner die Anteile in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden, sind die oben bezeichneten Angaben hinsichtlich dieses Mitgliedstaats zu machen und in den dort verbreiteten Prospekt aufzunehmen.
  23. Ziffer 5
    Weitere Anlageinformationen:
    1. 5 Punkt eins
      Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des OGAW — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein,
    2. 5 Punkt 2
      Profil des typischen Anlegers, für den der OGAW konzipiert ist.
  24. Ziffer 6
    Wirtschaftliche Informationen:
    1. 6 Punkt eins
      Etwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Nummer 1.17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des OGAW zu zahlen sind.

römisch drei. Investmentgesellschaft
  1. Ziffer eins
    Informationen über die Investmentgesellschaft
  2. eins Punkt eins
    Bezeichnung oder Firma, Rechtsform, Gesellschaftssitz und Ort der Hauptverwaltung, wenn dieser nicht mit dem Gesellschaftssitz zusammenfällt
  3. eins Punkt 2
    Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Angabe der Dauer, falls diese begrenzt ist
  4. eins Punkt 3
    Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Teilfonds, Angabe dieser Teilfonds
  5. eins Punkt 4
    Angabe der Stelle, bei der die Satzung sowie die periodischen Berichte erhältlich sind
  6. eins Punkt 5
    Kurzangaben über die auf die Gesellschaft anwendbaren Steuervorschriften, wenn sie für den Anteilinhaber von Bedeutung sind. Angabe, ob auf die von den Anteilinhabern von der Gesellschaft bezogenen Einkünfte und Kapitalerträge Quellenabzüge erhoben werden
  7. eins Punkt 6
    Stichtag für den Jahresabschluss und Häufigkeit der Dividendenausschüttung
  8. eins Punkt 7
    Name der Personen, die mit der Abschlussprüfung gemäß Paragraph 49, Absatz 5, beauftragt sind
  9. eins Punkt 8
    Name und Funktion der Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane. Angabe der Hauptfunktionen, die diese Personen außerhalb der Gesellschaft ausüben, wenn sie für diese von Bedeutung sind
  10. eins Punkt 9
    Kapital
  11. eins Punkt 10
    Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Original-Urkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto
    • Strichaufzählung
      Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung
    • Strichaufzählung
      Beschreibung des Stimmrechts der Anteilinhaber
    • Strichaufzählung
      Voraussetzungen, unter denen die Auflösung der Investmentaktiengesellschaft beschlossen werden kann, und Einzelheiten der Auflösung, insbesondere in Bezug auf die Rechte der Anteilinhaber
  12. eins Punkt 11
    Gegebenenfalls Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile notiert oder gehandelt werden
  13. eins Punkt 12
    Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und/oder den Verkauf der Anteile
  14. eins Punkt 13
    Modalitäten und Bedingungen des Rückkaufs und der Rücknahme der Anteile sowie Voraussetzungen, unter denen die Zeichnung, der Rückkauf und die Rücknahme ausgesetzt oder andere Liquiditätsmanagement-Instrumente eingesetzt werden können. Im Falle von Investmentgesellschaften mit unterschiedlichen Teilfonds, Angabe der Art und Weise, wie ein Anteilinhaber von einem Teilfonds in den anderen wechseln kann, und welche Kosten damit verbunden sind
  15. eins Punkt 14
    Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge
  16. eins Punkt 15
    Beschreibung der Anlageziele der Gesellschaft, einschließlich der finanziellen Ziele (zum Beispiel Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (zum Beispiel Spezialisierung auf geografische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe etwaiger Techniken und Instrumente oder Befugnisse zur Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden kann
  17. eins Punkt 16
    Regeln für die Vermögensbewertung
  18. eins Punkt 17
    Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:
    • Strichaufzählung
      Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise
    • Strichaufzählung
      Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten
    • Strichaufzählung
      Angabe von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise
  19. eins Punkt 18
    Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der Vergütungen, die von der Gesellschaft zu zahlen sind an ihre Geschäftsleiter und Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane, an die Verwahrstelle oder an Dritte, und der Unkostenerstattungen an die Geschäftsleiter der Gesellschaft, an die Verwahrstelle oder an Dritte durch die Gesellschaft
  20. Ziffer 2
    Angaben über die Verwahrstelle:
    1. 2 Punkt eins
      Identität der Verwahrstelle des OGAW und Beschreibung ihrer Pflichten sowie der Interessenkonflikte, die entstehen können;
    2. 2 Punkt 2
      Beschreibung sämtlicher von der Verwahrstelle übertragener Verwahrungsfunktionen, Liste der Beauftragten und Unterbeauftragten und Angabe sämtlicher Interessenkonflikte, die sich aus der Aufgabenübertragung ergeben können;
    3. 2 Punkt 3
      Erklärung, dass den Anlegern auf Antrag Informationen auf dem neuesten Stand hinsichtlich der Ziffer 2 Punkt eins und 2 Punkt 2, übermittelt werden.
  21. Ziffer 3
    Angaben über die externen Beratungsfirmen oder Anlageberater, wenn ihre Dienste auf Vertragsbasis in Anspruch genommen und die Vergütungen hierfür dem Vermögen des OGAW entnommen werden:
    1. 3 Punkt eins
      Name der Firma oder des Beraters,
    2. 3 Punkt 2
      Einzelheiten des Vertrags mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentaktiengesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind; ausgenommen sind Einzelheiten betreffend die Vergütungen,
    3. 3 Punkt 3
      andere Tätigkeiten von Bedeutung.
  22. Ziffer 4
    Angaben über die Maßnahmen, die getroffen worden sind, um die Zahlungen an die Anteilinhaber, den Rückkauf oder die Rücknahme der Anteile sowie die Verbreitung der Informationen über den OGAW vorzunehmen. Diese Angaben sind auf jeden Fall hinsichtlich des Mitgliedstaats zu machen, in dem der OGAW bewilligt ist. Falls ferner die Anteile in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden, sind die oben bezeichneten Angaben hinsichtlich dieses Mitgliedstaats zu machen und in den dort verbreiteten Prospekt aufzunehmen.
  23. Ziffer 5
    Weitere Anlageinformationen:
    1. 5 Punkt eins
      Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des OGAW — diese Angaben können entweder im Prospekt enthalten oder diesem beigefügt sein,
    2. 5 Punkt 2
      Profil des typischen Anlegers, für den der OGAW konzipiert ist.
  24. Ziffer 6
    Wirtschaftliche Informationen:
    1. 6 Punkt eins
      Etwaige Kosten oder Gebühren mit Ausnahme der unter Nummer 1.17 genannten Kosten, aufgeschlüsselt nach denjenigen, die vom Anteilinhaber zu entrichten sind, und denjenigen, die aus dem Sondervermögen des OGAW zu zahlen sind.

SCHEMA B
Informationen, die in den periodischen Berichten enthalten sein müssen

  1. Ziffer eins
    Vermögensstand:
    • Strichaufzählung
      Wertpapiere,
    • Strichaufzählung
      Bankguthaben,
    • Strichaufzählung
      sonstige Vermögen,
    • Strichaufzählung
      Vermögen insgesamt,
    • Strichaufzählung
      Verbindlichkeiten,
    • Strichaufzählung
      Nettobestandswert.
  2. Ziffer 2
    Anzahl der umlaufenden Anteile
  3. Ziffer 3
    Nettobestandswert je Anteil
  4. Ziffer 4
    Wertpapierbestand, wobei zu unterscheiden ist zwischen
    1. Litera a
      Wertpapieren, die zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse zugelassen sind;
    2. Litera b
      Wertpapieren, die auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden;
    3. Litera c
      in Paragraph 67, Absatz 3, bezeichneten neu emittierten Wertpapieren;
    4. Litera d
      den sonstigen in Paragraph 67, Absatz 4, bezeichneten Wertpapieren,
    wobei eine Gliederung nach den geeignetsten Kriterien unter Berücksichtigung der Anlagepolitik des OGAW (zum Beispiel nach wirtschaftlichen oder geografischen Kriterien, nach Devisen und so weiter) nach prozentualen Anteilen am Reinvermögen vorzunehmen ist; für jedes vorstehend bezeichnete Wertpapier Angabe seines Anteils am Gesamtvermögen des OGAW.
    Angabe der Veränderungen in der Zusammensetzung des Wertpapierbestandes während des Berichtszeitraums.
  5. Ziffer 5
    Angaben über die Entwicklung des Vermögens des OGAW während des Berichtszeitraums, die Folgendes umfassen:
    • Strichaufzählung
      Erträge aus Anlagen;
    • Strichaufzählung
      sonstige Erträge;
    • Strichaufzählung
      Aufwendungen für die Verwaltung;
    • Strichaufzählung
      Aufwendungen für die Verwahrstelle;
    • Strichaufzählung
      sonstige Aufwendungen und Gebühren;
    • Strichaufzählung
      Nettoertrag;
    • Strichaufzählung
      Ausschüttungen und wiederangelegte Erträge;
    • Strichaufzählung
      Erhöhung oder Verminderung der Kapitalrechnung;
    • Strichaufzählung
      Mehr- oder Minderwert der Anlagen;
    • Strichaufzählung
      etwaige sonstige Änderungen, welche das Vermögen und die Verbindlichkeiten des OGAW berühren;
    • Strichaufzählung
      Transaktionskosten (Kosten, die dem OGAW bei Geschäften mit seinem Portfolio entstehen).
  6. Ziffer 6
    Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, wobei zum Ende jeden Geschäftsjahres Folgendes anzugeben ist:
    • Strichaufzählung
      gesamter Nettobestandswert;
    • Strichaufzählung
      Nettobestandswert je Anteil.
  7. Ziffer 7
    Angabe des Betrags der bestehenden Verbindlichkeiten aus vom OGAW im Berichtszeitraum getätigten Geschäften im Sinne von Paragraphen 73, 83 und 84, wobei nach Kategorien zu differenzieren ist.
  8. Ziffer 8
    Berechnungsmethode des Gesamtrisikos:
    1. 8 Punkt eins
      Verwendete Berechnungsmethode des Gesamtrisikos
    2. 8 Punkt 2
      Falls anwendbar, Informationen über das verwendete Referenzvermögen
    3. 8 Punkt 3
      Falls anwendbar, die niedrigste, die höchste und die durchschnittliche Höhe des Value-at-Risk im vergangenen Jahr
    4. 8 Punkt 4
      Falls anwendbar, das verwendete Modell und die Inputs, die für die Berechnung des Value-at-Risk verwendet wurden (Kalkulationsmodell, Konfidenzintervall, Halteperiode, Länge der Datenhistorie)
    5. 8 Punkt 5
      Bei Verwendung des Value-at-Risk, Höhe des Leverage während der vergangenen Periode, berechnet aus der Summe der Nominalwerte der Derivate
  9. Ziffer 9
    Angaben zur Vergütungspolitik:
    1. 9 Punkt eins
      die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen, aufgegliedert nach den von der Verwaltungsgesellschaft an ihre Mitarbeiter gezahlten festen und variablen Vergütungen, der Zahl der Begünstigten und gegebenenfalls allen direkt von dem OGAW selbst gezahlten Beträgen, einschließlich Anlageerfolgsprämien (Performance Fees);
    2. 9 Punkt 2
      die Gesamtsumme der gezahlten Vergütungen, aufgegliedert nach den in Paragraph 17 a, Absatz eins, genannten Kategorien von Mitarbeitern oder anderen Beschäftigten;
    3. 9 Punkt 3
      eine Beschreibung darüber, wie die Vergütung und die sonstigen Zuwendungen berechnet wurden;
    4. 9 Punkt 4
      das Ergebnis der in Paragraph 17 c, Absatz eins, Ziffer 3 und 4 genannten Überprüfungen, einschließlich aller aufgetretenen Unregelmäßigkeiten;
    5. 9 Punkt 5
      wesentliche Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik.

Anmerkung

EU: Art. 1, BGBl. I Nr. 77/2011; Art. 1, BGBl. I Nr. 115/2015

Schlagworte

Forderungsrecht, Namenspapier, Kapitalsteigerung, Verkaufspreis, Ausgabepreis, Auszahlungspreis, Verwaltungsorgan, Leitungsorgan

Im RIS seit

29.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2026

Gesetzesnummer

20007389

Dokumentnummer

NOR40279223