Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile in den Jahren 2011 bis 2014
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 248/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
30/02 Finanzausgleich
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die hier geregelten Schlüssel sind bei der Verteilung der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für die Jahre 2011 bis 2014 anzuwenden. Bei den im Jahr 2011 fälligen Vorschüssen auf die Ertragsanteile sind sie ab der Kundmachung dieser Verordnung anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
11.06.2014
Dokumentnummer
NOR40131085