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§ 11 4. DeRiMV

Fassungen
01.09.2011 bis 30.04.2013 — BGBl. II Nr. 266/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1101.09.201130.04.2013 BGBl. II Nr. 266/2011 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 102/2013

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

4. Derivate-Risikoberechnungs- und Meldeverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 266 aus 2011, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 102 aus 2013,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

01.09.2011BGBl. II Nr. 266/2011

Außerkrafttretensdatum

30.04.2013aufgehoben durch BGBl. II Nr. 102/2013

Abkürzung

4. DeRiMV

Index

37/02 Kreditwesen

Text

3. Abschnitt
Effiziente Portfolio-Management-Techniken

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Wenn ein OGAW zu Pensions- oder Wertpapierleihgeschäften gemäß Paragraph 83 und Paragraph 84, InvFG 2011 berechtigt ist und durch Wiederanlage von Sicherheiten zusätzliches Leverage generiert, dann müssen diese Transaktionen bei der Berechnung des Gesamtrisikos berücksichtigt werden.
  2. Absatz 2,OGAW, die hinterlegte Sicherheiten in Finanzinstrumente reinvestieren, die eine höhere Rendite als den risikofreien Zinssatz generieren, müssen bei der Berechnung ihres Gesamtrisikos folgende Werte einrechnen:
    1. Ziffer eins
      Den erhaltenen Betrag, soweit Geldsicherheiten gehalten werden, und
    2. Ziffer 2
      den Marktwert des betreffenden Finanzinstruments, wenn keine Geldsicherheiten gehalten werden.
  3. Absatz 3,Das durch effizientes Portfolio-Management generierte Risiko und das von Derivaten erzeugte Risiko darf gemeinsam nicht größer als 100 vH des Nettoinventarwertes sein.
  4. Absatz 4,Die Weiterverwendung von Sicherheiten als Teil weiterer Pensions- oder Wertpapierleihgeschäfte muss nach Maßgabe des Absatz eins, in die Berechnung des Gesamtrisikos einbezogen werden.

Schlagworte

Pensionsgeschäft

Im RIS seit

19.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2019

Gesetzesnummer

20007420

Dokumentnummer

NOR40131289