Rechtstracker.at

Art. 1

Fassungen
19.08.2011 bis 31.12.2012 — BGBl. III Nr. 128/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 119.08.201131.12.2012 BGBl. III Nr. 128/2011 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

RID – Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2011,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

19.08.2011BGBl. III Nr. 128/2011

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

  1. Absatz eins,Abweichend von den Vorschriften in Spalte (12) der Tabelle A in Kapitel 3.2 RID dürfen
    1. Litera a
      Heizöl, schwer (Heizöl S), welches unter
      • Strichaufzählung
        UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., Klasse 9, Klassifizierungscode M6, Verpackungsgruppe römisch drei, oder
      • Strichaufzählung
        UN 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G., Klasse 9, Klassifizierungscode M7, Verpackungsgruppe römisch drei,

    einzustufen ist, und

    1. Litera b
      Rückstandsheizöl (CAS 68476-33-5), welches unter UN 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., Klasse 9, Klassifizierungscode M6, Verpackungsgruppe römisch drei, einzustufen ist,

    Sub-Litera, i, n Tanks befördert werden, ohne die Kapitel 4.3, 6.8 und 7.4 RID anzuwenden.

  2. Absatz 2,Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Angaben hat der Absender im Beförderungspapier zu vermerken:

    „Beförderung vereinbart nach Abschnitt 1.5.1 RID (RID 5 aus 2011,)“.

  3. Absatz 3,Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2012 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der RID-Vertragsstaaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis um vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen RID-Vertragsstaaten, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben.

Im RIS seit

25.08.2011

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2021

Gesetzesnummer

20007428

Dokumentnummer

NOR40131387