Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pflanzenschutzverordnung 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 299/2011 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 430/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2011, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Index
80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung
Text
Anhang 3 Gebührentarif Für Tätigkeiten der Behörde sind gemäß § 20 Abs. 1 die nachstehenden Gebühren in Euro einzuheben:Für Tätigkeiten der Behörde sind gemäß Paragraph 20, Absatz eins, die nachstehenden Gebühren in Euro einzuheben: I. Gebühren anlässlich der Vollziehung des 3. Abschnittes des Pflanzenschutzgesetzes 2011römisch eins. Gebühren anlässlich der Vollziehung des 3. Abschnittes des Pflanzenschutzgesetzes 2011
Tarifpost | Art der Tätigkeit | Pauschalgebühr | Zuzüglich Zeitgebühr je angefangener halben Stunde Untersuchungsdauer |
1 | Verfahren zur Aufnahme von Betrieben in das amtliche Verzeichnis gemäß § 14 Pflanzenschutzgesetz 2011 (Registrierung)Verfahren zur Aufnahme von Betrieben in das amtliche Verzeichnis gemäß Paragraph 14, Pflanzenschutzgesetz 2011 (Registrierung) | 152,60 | 26,20 |
2 | Verfahren zur Autorisierung von Betrieben zur Verwendung von Pflanzenpässen gemäß § 18 Pflanzenschutzgesetz 2011Verfahren zur Autorisierung von Betrieben zur Verwendung von Pflanzenpässen gemäß Paragraph 18, Pflanzenschutzgesetz 2011 | 152,60 | 26,20 |
3 | Kombiniertes Registrierungs- und Autorisierungsverfahren | 178,80 | 26,20 |
4 | Regelmäßige amtliche Überprüfung der Betriebe gemäß §§ 13 oder 15 Pflanzenschutzgesetz 2011Regelmäßige amtliche Überprüfung der Betriebe gemäß Paragraphen 13, oder 15 Pflanzenschutzgesetz 2011 | 52,40 | 26,20 |
5 | Ausstellung eines Austauschpasses gemäß § 17 Pflanzenschutzgesetzes 2011Ausstellung eines Austauschpasses gemäß Paragraph 17, Pflanzenschutzgesetzes 2011 | 52,40 | 26,20 |
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II. Gebühren anlässlich der Vollziehung des 5. Abschnittes des Pflanzenschutzgesetzes 2011:römisch zwei. Gebühren anlässlich der Vollziehung des 5. Abschnittes des Pflanzenschutzgesetzes 2011:
Tarifpost | Art der Tätigkeit | Grundgebühr | Zuzüglich Zeitgebühr je angefangener halben Stunde Untersuchungsdauer |
6 | Durchführung einer Untersuchung | 104,80 | 26,20 |
7 | Durchführung einer Untersuchung, bei denen eine Vorführung der Sendung an den Dienstsitz erfolgt | 26,20 | 26,20 |
8 | Ausstellung eines Sammelzeugnisses oder Weiterversendungszeugnisses aufgrund eines bereits vorhandenen Zeugnisses (oder mehrerer bereits vorhandener Zeugnisse) ohne phytosanitäre Untersuchung der Sendung | 26,20 | 0 |
9 | Registrierung und Autorisierung von Betrieben gemäß § 35 Pflanzenschutzgesetz 2011Registrierung und Autorisierung von Betrieben gemäß Paragraph 35, Pflanzenschutzgesetz 2011 | 178,80 | 26,20 |
10 | Durchführung einer Beschau gemäß § 35 PflanzenschutzgesetzDurchführung einer Beschau gemäß Paragraph 35, Pflanzenschutzgesetz | 52,40 | 26,20 |
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III. Besondere Gebührenbestimmungenrömisch drei. Besondere Gebührenbestimmungen
Tarif-post | Art der Tätigkeit | Auswirkungen auf die Gebühren | Betroffene Ziffern |
11 | Durchführung einer stichprobenartigen Untersuchung (iVm § 38 Abs. 7 Pflanzenschutzgesetz 2011)Durchführung einer stichprobenartigen Untersuchung in Verbindung mit Paragraph 38, Absatz 7, Pflanzenschutzgesetz 2011) | Pauschale von 52,40 zuzüglich 26,20 je angefangener halben Stunde Untersuchungsdauer | I., II.römisch eins., römisch zwei. |
12 | Kontrolle außerhalb der Dienstzeit auf Verlangen des Antragstellers | Erhöhung der jeweils zutreffenden Gebühr um 50 % | I., II., III.römisch eins., römisch zwei., römisch drei. |
13 | Ausstellung eines Bescheides gemäß § 20 Abs. 6 erster Satz der PflanzenschutzverordnungAusstellung eines Bescheides gemäß Paragraph 20, Absatz 6, erster Satz der Pflanzenschutzverordnung | Pauschalgebühr von 55,50 zusätzlich zu den jeweils zutreffenden Gebühren | I., II., III.römisch eins., römisch zwei., römisch drei. |
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Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 371/2012
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Dokumentnummer
NOR40143206