Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pflanzenschutzverordnung 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 299/2011 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 430/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2011, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4Anlage 4
Index
80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung
Text
Anhang 4
Muster für die Kennzeichnung von Verpackungsholz
(Anm.: Anhang 4 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anhang 4 ist als PDF dokumentiert.)
Die Novellierungsanweisung in der Novelle BGBl. II Nr. 371/2012 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „3. In Anhang 4 hat das unterste Kennzeichnungsmuster dem in der Anlage zu dieser Verordnung abgebildeten Muster zu entsprechen“).Die Novellierungsanweisung in der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 371 aus 2012, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „3. In Anhang 4 hat das unterste Kennzeichnungsmuster dem in der Anlage zu dieser Verordnung abgebildeten Muster zu entsprechen“).
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 371/2012
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Dokumentnummer
NOR40143207