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Anlage 1.1 LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR BAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL 1römisch eins. STUNDENTAFEL 1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| | Wochenstunden | | Lehrver-pflich-tungs- gruppe |
| Pflichtgegenstände | Jahrgang | Summe |
| | I.römisch eins. | II.römisch zwei. | III.römisch drei. | IV.römisch vier. | V.römisch fünf. | |
A. | Allgemeine Pflichtgegenstände |
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III)(römisch drei) |
2. | Deutsch | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | (I)(römisch eins) |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (I)(römisch eins) |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung2 | 2 | 2 | 2 | 2 | - | 8 | IIIrömisch drei |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 8 | IVarömisch vier a |
6. | Angewandte Mathematik | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 11 | Irömisch eins |
7. | Naturwissenschaften | 3 | 3 | 2 | 2 | - | 10 | IIrömisch zwei |
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | - | - | - | 4 | Irömisch eins |
| | | | | | | | |
B. | Fachtheorie und Fachpraxis |
1. | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 4(1) | 4 | 20 | Irömisch eins |
2. | Tragwerke 4 | - | 2 | 3(1) | 6 | 8(2) | 19 | Irömisch eins |
3. | Baubetrieb 5 | - | - | 2 | 6 | 5(2) | 13 | I bzw. IIIrömisch eins bzw. römisch drei |
4. | Gestaltung und Baukultur 6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 5(3) | 8(5) | 28 | Irömisch eins |
5. | Infrastruktur 7 | - | - | 5(1) | 4(2) | 3(1) | 12 | Irömisch eins |
6. | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IVrömisch vier |
| | | | | | | | |
| Verbindliche Übung | | | |
| Soziale und personale Kompetenz 8 | 1(1) | 1(1) | - | - | - | 2 | IIIrömisch drei |
| Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 36 | 38 | 38 | 37 | 185 | |
| | | | | | | | | |
| Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte | Wochenstunden | | Lehrver-pflichtungs- |
Jahrgang | Summe | pflich- |
tungs- |
I.römisch eins. | II.römisch zwei. | III.römisch drei. | IV.römisch vier. | V.römisch fünf. | | gruppe |
B.1 | Hochbau | | | | | | | |
1.1 | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 4(1) | 6 | 22 | Irömisch eins |
1.2 | Tragwerke4 | - | 2 | 3(1) | 6 | 6 | 17 | Irömisch eins |
1.3 | Baubetrieb5 | - | - | 2 | 6 | 5(1) | 13 | I bzw. IIIrömisch eins bzw. römisch drei |
1.4 | Gestaltung und Baukultur6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 5(3) | 11(9) | 31 | Irömisch eins |
1.5 | Infrastruktur7 | - | - | 5(1) | 4(2) | - | 9 | Irömisch eins |
1.6 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IVrömisch vier |
| | | | | | | | |
B.2 | Tiefbau | | | | | | | |
2.1 | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 2(1) | 2 | 16 | Irömisch eins |
2.2 | Tragwerke4 | - | 2 | 3(1) | 7 | 9(2) | 21 | Irömisch eins |
2.3 | Baubetrieb5 | - | - | 2 | 6 | 5(1) | 13 | I bzw. IIIrömisch eins bzw. römisch drei |
2.4 | Gestaltung und Baukultur6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 3(3) | 4(4) | 22 | Irömisch eins |
2.5 | Infrastruktur7 | - | - | 5(1) | 7(2) | 8(3) | 20 | Irömisch eins |
2.6 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IVrömisch vier |
| | | | | | | | |
B.3 | Bauwirtschaft | | | | | | | |
3.1 | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 4(1) | 6 | 22 | Irömisch eins |
3.2 | Tragwerke4 | - | 2 | 3(1) | 6 | 6(2) | 17 | Irömisch eins |
3.3 | Baubetrieb5 | - | - | 2 | 8 | 11(3) | 21 | I bzw. IIIrömisch eins bzw. römisch drei |
3.4 | Gestaltung und Baukultur6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 3(3) | 5(5) | 23 | Irömisch eins |
3.5 | Infrastruktur7 | - | - | 5(1) | 4(2) | - | 9 | Irömisch eins |
3.6 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IVrömisch vier |
| | | | | | | | |
B.4 | Holzbau | | | | | | | |
4.1 | Baukonstruktion3 | 4 | 4 | 4(1) | 4(1) | 6(2) | 22 | Irömisch eins |
4.2 | Tragwerk4 | - | 2 | 3(1) | 6 | 6(1) | 17 | Irömisch eins |
4.3 | Baubetrieb5 | - | - | 2 | 6 | 5(1) | 13 | I bzw. IIIrömisch eins bzw. römisch drei |
4.4 | Gestaltung und Baukultur6 | 5(3) | 5(4) | 5(3) | 5(3) | 11(9) | 31 | Irömisch eins |
4.5 | Infrastruktur7 | - | - | 5(1) | 4(2) | - | 9 | Irömisch eins |
4.6 | Baupraxis und Produktionstechnik | 7 | 7 | 5 | - | - | 19 | IVrömisch vier |
| | | | | | | | |
Pflichtpraktikum | mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgangmindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den römisch fünf. Jahrgang |
| | Wochenstunden | | Lehrver- |
| Freigegenstände, Unverbindliche Übung, Förderunterricht | Jahrgang | | pflich- |
tungs- |
| | I.römisch eins. | II.römisch zwei. | III.römisch drei. | IV.römisch vier. | V.römisch fünf. | | gruppe |
C. | Freigegenstände | | | | | | | |
1. | Zweite lebende Fremdsprache 9 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | | (I)(römisch eins) |
2. | Kommunikation und Präsentationstechnik | - | - | 2 | 2 | - | | IIIrömisch drei |
3. | Naturwissenschaftliches Laboratorium | 2 | 2 | 2 | 2 | - | | IIIrömisch drei |
4. | Forschen und Experimentieren | 2 | 2 | - | - | - | | IIIrömisch drei |
| | | | | | | | |
D. | Unverbindliche Übung | | | | | | | |
| Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | | (IVa)(römisch vier a) |
| | | | | | | | |
E. | Förderunterricht 10 | | | | | | | |
1. | Deutsch | | | | | | | |
2. | Englisch | | | | | | | |
3. | Angewandte Mathematik | | | | | | | |
4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | | | | | |
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch drei abgewichen werden.
2 Einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen.
3 Mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
4 Mit Übungen im Laboratorium im III. Jahrgang und Übungen im V. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.4 Mit Übungen im Laboratorium im römisch drei. Jahrgang und Übungen im römisch fünf. Jahrgang, jeweils im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe III bezieht sich auf den Kompetenzbereich „Recht“ im Ausmaß von zwei Wochenstunden im IV. Jahrgang.5 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch drei bezieht sich auf den Kompetenzbereich „Recht“ im Ausmaß von zwei Wochenstunden im römisch vier. Jahrgang.
6 Einschließlich „Darstellende Geometrie“; mit Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
7 Im IV. Jahrgang mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunde sowie Übungen im Ausmaß von einer Wochenstunde. In den übrigen Jahrgängen Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.7 Im römisch vier. Jahrgang mit Übungen im Laboratorium im Ausmaß von einer Wochenstunde sowie Übungen im Ausmaß von einer Wochenstunde. In den übrigen Jahrgängen Übungen im Ausmaß der in Klammern beigefügten Wochenstunden.
8 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A., B. bzw. B.1 bis B.4 angeführten Pflichtgegenständen.
9 In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
10 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichteinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIELrömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
Fachbezogenes Qualifikationsprofil
Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können ingenieurmäßige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Projektentwicklung und des Entwurfs, der Planung und Konstruktion, der Bauausführung und des Baumanagements sowie der Bauwerksinstandhaltung und der Bauteilproduktion ausführen. Sie werden in der Bau- und Baustoffindustrie, in Baufirmen, in Architektur- und Ingenieurbüros, in Baumeister-, Zimmermeister- und Holzbaubetrieben, in der öffentlichen Verwaltung, in Immobilienverwaltungsbetrieben sowie in Betrieben des Baunebengewerbes eingesetzt. Auch die Leitung von Projekten und die Führung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zählen zu den typischen Aufgaben der Absolventinnen und Absolventen.
Kompetenzfelder der Fachrichtung und Unterrichtsgegenstände:
In Ergänzung und teilweiser Präzisierung der im allgemeinen Bildungsziel angeführten allgemeinen und berufsbezogenen Kompetenzen besitzen die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik im Besonderen
ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Funktion von Bauwerken sowie über die in der Bautechnik bedeutsamen Methoden, Materialien und Fertigungsverfahren, das sie im Theorieunterricht (Baukonstruktion, Tragwerkslehre, Baubetrieb, Gestaltung/Baukultur und Infrastruktur) und im Praxisunterricht (Baupraktikum und Produktionstechnik) erworben haben;
eine auf die Berufspraxis abgestimmte betriebswirtschaftliche und rechtliche Bildung, umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Bauabwicklung und Baumanagement sowie Kompetenz in Projektmanagement und Entrepreneurship, die im Pflichtgegenstand Baubetrieb vermittelt werden;
ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen, das sie durch praktische Arbeiten in den Unterrichtsgegenständen Baupraxis und Produktionstechnik sowie Gestaltung und Baukultur (Kompetenzbereich Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung), in Laboratorien und durch praxisbezogene Projektarbeiten und betriebliche Pflichtpraktika erworben haben und sie verfügen über solide Kenntnisse und fachpraktische Fertigkeiten aus der bautechnischen Produktion;
das erforderliche fachbezogene Verständnis der mathematischen, naturwissenschaftlichen und informationstechnischen Grundlagen, welche in den Unterrichtsgegenständen Angewandte Mathematik, Naturwissenschaften und Angewandte Informatik vermittelt werden;
kommunikative Kompetenzen, die auch die Fachterminologie und die im Fachgebiet verwendeten Kommunikations- und Präsentationsformen einschließen und auch in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch vermittelt werden.
Zentrale berufsbezogene Lernergebnisse:
Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für Bautechnik können
Bauwerke aus gestalterischer, bautechnischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht unter Berücksichtigung von Vorgaben, Vorschriften und Normen planen und konstruieren;
Bauwerke mittels Zeichnungen, Computeranimationen und Modellen darstellen;
statische Systeme erkennen und analysieren, Tragwerkselemente aus Stahlbeton, Stahl und Holz berechnen, dimensionieren und durch Konstruktionspläne darstellen;
Entscheidungen bezüglich Baustellenorganisation, Ausschreibungen, Projektmanagement, Kalkulation und Vergabe von Bauleistungen treffen;
Arbeitsabläufe planen und organisieren, Projekte in der Entwicklung organisieren und durch sachgerechte Entscheidungen steuern und überwachen sowie technische Daten über Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung von Vorgaben der Qualitätssicherung erfassen und dokumentieren;
sich in den für die Bautechnik relevanten Bereichen selbstständig weiterbilden, berufsbezogen in Deutsch und Englisch kommunizieren, Dokumentationen und Fachvorträge erstellen und präsentieren.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1 mit folgender Ergänzung:
Sofern im Pflichtgegenstand „Baupraxis und Produktionstechnik“ in den Kompetenzbereichen mehrere Werkstätten vorgesehen sind, sind durch schulautonome Lehrplanbestimmungen bis zu 12 Werkstätten festzulegen. Die Festlegung hat sich an den durch die Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule sowie an deren standortspezifischem Ausbildungsprofil zu orientieren und ist so vorzunehmen, dass durch die ausgewählten Werkstätten alle Kompetenzbereiche abgedeckt werden.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände A. Allgemeine Pflichtgegenstände
„Deutsch“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und politische Bildung“, „Bewegung und Sport“, „Naturwissenschaften“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
6. ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage 1 mit den folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Algebra und Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Gleichungssysteme in Matrixform darstellen und mit technischen Hilfsmitteln lösen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Matrizen:
Matrizenprodukt, inverse Matrix.
Kompetenzbereich „Funktionale Zusammenhänge“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können logarithmische Skalierungen verstehen und anwenden.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Darstellung von Funktionen:
Logarithmische Skalierungen.
Kompetenzbereich „Analysis“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können die Integralrechnung auf die Biegelinie anwenden;
können Differentialgleichungen erster Ordnung lösen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Anwendungen der Integralrechnung:
Fachbezogene Anwendungen der Integralrechnung.
Differentialgleichungen:
Differentialgleichungen erster Ordnung, Trennung der Variablen.
B. Fachtheorie und Fachpraxis 1. BAUKONSTRUKTION
Kompetenzbereich „Grundlagen des Bauens“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Bauens.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Ressourcen; Nachhaltigkeit; Baumaterialien; Bausysteme; Tragwerke; physikalische Effekte am Bau; Bauabläufe; Kostenermittlung.
Kompetenzbereich „Baustoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die gebräuchlichen und marktüblichen Bau- und Bauzusatzstoffe, deren Eigenschaften und die Grundlagen der Baustoffnormen;
kennen die Verarbeitungsmethoden der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete.
Lehrstoff:
I. bis II. Jahrgang:römisch eins. bis römisch zwei. Jahrgang:
Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Materialprüfung.
Kompetenzbereich „Baugrund“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen Bodenarten und deren wesentliche Eigenschaften und können diese analysieren, bewerten und entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen festlegen;
kennen Bodenverbesserungsmaßnahmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Bodenarten, Eigenschaften; Baugrundsicherung.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Baugrund (Bewertung, Vorbereitungs- und Verbesserungsmaßnahmen).
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen geeignete Bauteile und Bausysteme und können diese analysieren und einsetzen sowie Objekte unter Verwendung der Bauteile und Bausysteme entwickeln;
kennen die grundlegenden bautechnischen Konstruktionsverfahren sowie die Planungs- und Konstruktionsregeln von Bauteilen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente; Abdichtungen.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Dachkonstruktionen; Dachdeckungen; Dachabdichtungen; Entwässerung; nichttragende und raumbildende Elemente; Vertikalverbindungen; Absturzsicherungen.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Abschlüsse (Fenster, Türen, Tore ua.); Innenausbau.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Außenanlagen; Innenausbau; Sonnenschutz; Energieeffizienz und Ökologie.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Fassaden; Sanierungen und Ausbauarbeiten.
Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Bestandteile der technischen Infrastruktur eines Objektes und können diese entsprechend einsetzen und die planerischen Erfordernisse definieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Ver- und Entsorgungsanlagen, planerische Grundlagen.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Ver- und Entsorgungsanlagen (Heizung, Klima, Lüftung, Sanitär); elektrotechnische Gebäudeausstattung; Aufzüge; planerische Grundlagen.
Kompetenzbereich „Bauphysik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können bauphysikalische Zusammenhänge erkennen, analysieren und bewerten sowie bauphysikalische Regeln projektbezogen anwenden.
Lehrstoff:
I. bis II. Jahrgang:römisch eins. bis römisch zwei. Jahrgang:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Bauphysikalische Prüfmethoden.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Messtechnische Übungen; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Energieausweis; Ermittlung bauphysikalisch relevanter Daten.
Kompetenzbereich „Darstellung und Planung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können normgerechte Zeichnungen, Konstruktions- und Werkpläne von Bauteilen erstellen, Bauwerke darstellen, berechnen und dimensionieren sowie Konstruktionsdetails erkennen und erläutern;
können Planungsschritte erklären, Konstruktionsdetails entwickeln, analysieren und bewerten;
kennen die baurechtlichen Vorschriften und können diese bei der Planung von Bauwerken sowie auf bestehende Objekte anwenden und erläutern.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Einsatz erforderlicher Hilfsmittel und Werkzeuge; normgerechte Darstellung.
II. bis III. Jahrgang:römisch zwei. bis römisch drei. Jahrgang:
Anwendung fachbezogener Software; Konstruktionsdetails.
IV. und V. Jahrgang:römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang:
Anwendung fachbezogener Software; Konstruktionsdetails; Baudokumentation.
2. TRAGWERKE
Kompetenzbereich „Tragsysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Terminologie der Tragwerkslehre und können Bauwerke statisch erfassen und zuordnen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Terminologie der Flächentragwerke und der Tragsysteme im Brückenbau.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Flächentragwerke.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Stab- und Flächentragwerke im Bauwesen (Vertiefung).
Kompetenzbereich „Einwirkungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen das Sicherheitskonzept und die wichtigsten Einwirkungen entsprechend den jeweils aktuellen Normen;
können Lastaufstellungen für Bauwerke und daraus Bemessungswerte für die Dimensionierung ermitteln.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Einwirkungen im Hochbau.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Sicherheitskonzept; Einwirkungen im Hochbau.
Kompetenzbereich „Schnittkraftermittlung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die äußeren und inneren Kräfte von Stabtragwerken und die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren;
können die Schnittkräfte statisch bestimmter Träger, Fachwerke und Gelenksysteme, einfacher, statisch unbestimmter Stabtragwerke sowie von Plattentragwerken ermitteln und darstellen.
Lehrstoff:
II. bis III. Jahrgang:römisch zwei. bis römisch drei. Jahrgang:
Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; statisch bestimmte Stabtragwerke.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Statisch unbestimmte Stabtragwerke; ungünstige Laststellungen.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Statisch unbestimmte Stab- und Plattentragwerke.
Kompetenzbereich „Spannungsermittlung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die Begriffe der Festigkeitslehre und können die zur Spannungs- und Dehnungsermittlung erforderlichen Querschnittswerte berechnen;
können Spannungs- und Dehnungsverläufe im Querschnitt infolge der Schnittgrößen ermitteln und darstellen, Beanspruchungen von Bauteilen und eventuell auftretende Stabilitätsprobleme erkennen und geeignete Bemessungsverfahren auswählen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Querschnittswerte.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Querschnittswerte; Dehnungen; Spannungen.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Stabilität (Knicken); plastische Querschnittswiderstände.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Stabilität (Biegedrillknicken).
Kompetenzbereich „Formänderungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arten und Ursachen von Formänderungen und können deren Größen bei Stabtragwerken berechnen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Formänderungen statisch bestimmter Stabtragwerke.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Formänderungen statisch unbestimmter Stabtragwerke.
Kompetenzbereich „Baustoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten für Tragwerke verwendeten Baustoffe inklusive ihrer Eigenschaften und Kennwerte sowie die zu deren Ermittlung erforderlichen Prüfverfahren.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Grundlegende Baustoffe; Prüfverfahren.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Materialeigenschaften und Materialkennwerte.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Glas, Kunststoffe und weitere moderne Baumaterialien.
Kompetenzbereich „Bemessung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Tragsysteme für vorgegebene Bauwerksanforderungen konzipieren (statisches System, Abmessungen, Material), kennen die wichtigsten Bemessungsverfahren und können grundlegende Stahl-, Holz- und Stahlbetontragwerke entwerfen, berechnen und normgerecht dimensionieren;
kennen die wichtigsten Verbindungsmittel und können diese einsetzen und berechnen;
kennen die Grundbegriffe für den konstruktiven Einsatz weiterer im Bauwesen eingesetzter Materialien.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Tragwerke aus Stahl und Holz (Grundlagen).
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Bauteile).
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton (Anschlüsse und Details); Einführung in den konstruktiven Einsatz weiterer Materialien (Mauerwerk, Glas, Kunststoffe ua.).
Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen (optimieren) und grundlegende Bauteile inklusive ihrer Anschlussdetails konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
IV. und V. Jahrgang:römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang:
Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Kompetenzbereich „Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können normgerechte Plandarstellungen richtig interpretieren und normgerechte Zeichnungen (Übersichts- und Ausführungspläne) von Bauteilen aus Stahl, Holz und Stahlbeton erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Übersichtspläne für Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Ausführungspläne für Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
Kompetenzbereich „EDV- und CAD-Programme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können EDV-Programme zur Schnittkraft- und Verformungsermittlung und zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken sowie aktuelle CAD-Programme zur Erstellung von Plänen anwenden.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung, zur Ermittlung der Verformungen und zur Bemessung von Stabtragwerken; CAD-Programme.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
EDV-Programme zur Schnittkraftermittlung, zur Ermittlung der Verformungen und zur Bemessung von Flächentragwerken; CAD-Programme.
3. BAUBETRIEB
Kompetenzbereich „Bauorganisation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die Aufgabenstellungen im Bauablauf erkennen, erklären und anwenden sowie die Beteiligten am Ablauf eines Bauprojektes und deren Verantwortungsbereiche richtig einordnen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Grundlagen des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Vertiefung des Projektablaufs mit den jeweiligen Projekt- bzw. Baubeteiligten.
Kompetenzbereich „Bauvorschriften“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die maßgebenden Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien anwenden.
Lehrstoff:
III. und V. Jahrgang:römisch drei. und römisch fünf. Jahrgang:
Arbeitnehmerschutz; Baubewilligung, Baugesetze; Normen; Grundkataster und öffentliche Bücher.
Kompetenzbereich „Bauverfahrenstechnik – Baumaschinen und Geräte“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die gängigen Bauverfahren und können deren Anwendung planen sowie die dazu erforderlichen Baugeräte auswählen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Arten und Einsatz.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Spezialverfahren.
Kompetenzbereich „Kostenermittlung – Baupreisermittlung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die Kostenermittlung in den Phasen der Objekterrichtung erklären, ermitteln und EDV-unterstützt durchführen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Grundlagen der Kostenermittlung.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Kostenermittlung; Personal, Material und Geräte (Kosten und Preise); Positionskalkulation; Regieleistungen.
Kompetenzbereich „Ausschreibung, Angebot, Vergabe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Ausschreibungsverfahren durchführen und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen;
können dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Ausschreibungs- und Vergabearten; Bauvertrag; Planungskoordination; standardisierte Leistungsbeschreibungen; Werkvertragsnormen (Ausschreibungs- und Abrechnungsregeln); Ausfertigen von Leistungsverzeichnissen.
Kompetenzbereich „Bauausführung und Projektentwicklung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können grundlegende Aufgaben im Bauprojekt- und Objektmanagement durchführen;
können dafür geeignete EDV-Programme anwenden.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Bauleitung (Auftragnehmer):
Baustellenorganisation, Baudokumentation, Bauabrechnung, Bauübergabe.
Bauaufsicht (Auftraggeber):
Bauüberwachung, Baudokumentation, Rechnungsprüfung, Bauübernahme; Baustellenkoordination; Grundlagen des Projektmanagements und der Projektabwicklung, einfache Fallstudien.
Kompetenzbereich „Betriebsorganisation und Entrepreneurship“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können die unterschiedlichen Motivationstheorien erklären, verschiedene Führungsstile vergleichen und diese situationsbezogen einsetzen;
können die wesentlichen Unternehmensbereiche und Abläufe im Unternehmen charakterisieren sowie die Stärken und Schwächen der einzelnen Organisationsformen beschreiben;
können die wesentlichen Schritte einer Unternehmungsgründung, die Inhalte eines Businessplans sowie die Instrumente des Marketings und die Zusammenhänge der einzelnen Marketinginstrumente erklären.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Mitarbeiterführung; Grundlagen der Betriebsorganisation; Businessplan-Marketing.
Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen, eine Einnahmen-Ausgabenrechnung durchführen und die Ergebniswirksamkeit einfacher Geschäftsfälle auf den Jahresabschluss beurteilen;
kennen die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern, können das System der Umsatzsteuer erklären und eine vorsteuergerechte Rechnung erstellen;
können den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
kennen die wesentlichen Arten der Unternehmensfinanzierung und können diese nach vorgegebenen Kriterien charakterisieren sowie einen einfachen Liquiditätsplan erstellen und interpretieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Doppelte Buchhaltung, Einnahmen-Ausgabenrechnung; Kostenrechnung; Steuern; Finanzierung.
Kompetenzbereich „Recht“:
Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Siehe den Kompetenzbereich „Recht“ (IV. und V. Jahrgang) im Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ in Anlage 1.Siehe den Kompetenzbereich „Recht“ (römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang) im Pflichtgegenstand „Wirtschaft und Recht“ in Anlage 1.
4. GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Kompetenzbereich „Grundlagen des Gestaltens“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die wesentlichen Zusammenhänge des Gestaltens.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Wahrnehmung (Form, Struktur, Raum, Farben, Licht); Bauformen; Bauentwurf; Baugeschichte.
Kompetenzbereich „Handzeichnen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die wesentlichen Materialien und Methoden des Skizzierens sowie die Regeln der Beschriftung und der Farbenlehre;
können räumliche, maßstablose einfache Details darstellen und räumliche Schaubilder anfertigen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Freihandzeichnen; Farbenlehre; Schrift und Schriftbilder; räumliches Erleben und Sehen; Skizzieren.
IV. bis V. Jahrgang:römisch vier. bis römisch fünf. Jahrgang:
Perspektivische Darstellung.
Kompetenzbereich „Darstellende Geometrie“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die Gesetzmäßigkeiten der für die Bautechnik bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper;
kennen geometrische Formen und Transformationen;
können bautechnische Objekte analysieren und in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Konstruktive Behandlung bautechnischer Objekte; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Baupraxis in zugeordneten Normalrissen und Axonometrien; Raumtransformationen; Visualisierungen.
Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die wesentlichen Methoden normgemäßer Plandarstellungen von Bauwerken in verschiedenen Maßstäben und Inhalten;
können Gebäude, einfache Infrastrukturbauwerke und Tragwerke (aus Stahl, Holz, Stahlbeton ua.) gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung (Übersichts- und Ausführungspläne ua.) händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
können Bauwerke nach vorgegebenen Anforderungen entwerfen und Bauteile und ihre Anschlüsse dimensionieren;
können Projekte aus dem Hochbau-, Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
können Konstruktionen und Projekte interpretieren, optimieren, dokumentieren und präsentieren.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Normgerechtes Konstruieren und Erstellen von Plänen in verschiedenen Maßstäben.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Einreichpläne.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Polierpläne, Detailpläne.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Projektpläne von Bauwerken.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Entwurfspläne; Schalungs-, Bewehrungs- und Konstruktionspläne.
Kompetenzbereich „Gebäude- und Gestaltungslehre“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe einfacher Bauwerke;
können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen, dimensionieren und darstellen;
kennen messtechnische und bautechnisch spezifische Untersuchungsmethoden und können bautechnische Aufnahmen und Dokumentationen bestehender Gebäude durchführen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Grundzüge der Gebäude- und Gestaltungslehre.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Gebäudearten; funktionsgerechte Gestaltung; Bestandsdokumentation.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Sonderbauwerke.
Kompetenzbereich „Baustile“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Bauepochen, deren Repräsentanten und richtungsweisende Beispiele sowie den Bezug dieser Bauepochen zu historischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Stilepochen.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Baustile bis zur Renaissance; Denkmalschutz und Baudenkmalpflege.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Baustile bis zur Neuzeit.
Kompetenzbereich „Modellbau und Präsentation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen unterschiedliche Materialien und Methoden des Modellbaues;
können einfache Arbeits- und Präsentationsmodelle aus verschiedenen Materialien anfertigen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Modellbau und Präsentation von Bauprojekten.
Kompetenzbereich „EDV- und CAD-Programme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können CAD-Programme zur Erstellung von Plänen und Präsentationen, Bürosoftware zur Erstellung technischer Berichte und EDV-Programme zur Schnittkraft- und Verformungsermittlung, zur Bemessung von Stab- und Flächentragwerken und zur Erstellung von Konstruktionen aus dem Infrastrukturbereich anwenden.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
EDV- und CAD-unterstützte Erstellung von Plänen.
III. bis V. Jahrgang:römisch drei. bis römisch fünf. Jahrgang:
Anwendung bauspezifischer Software.
5. INFRASTRUKTUR
Kompetenzbereich „Grundbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die maßgebenden Baunormen, baurelevanten Gesetze und bautechnischen Fachbegriffe im Grundbau sowie die gebräuchlichen Bauwerke des Grundbaues, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln;
verstehen die Auswirkungen von Grundbaumaßnahmen und können diese bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;
kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Grundbauwerken;
können Behördenverfahren für Grundbauprojekte beschreiben und Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Grundbauwerke erstellen, dokumentieren und präsentieren;
können die erforderlichen ökologischen, rechtlichen und technischen Grundlagen und Basisdaten für Grundbauaufgabenstellungen erheben, ermitteln und dokumentieren;
können geeignete Berechnungsverfahren auswählen und interpretieren;
können ausgewählte Bauteile und Bauwerke des Grundbaues händisch und mit EDV-gestützten Arbeitsmitteln normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen;
können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen, interpretieren und umsetzen;
können ausgewählte Bauabläufe von Grundbaumaßnahmen festlegen und bezüglich ihrer Eignung bewerten, vergleichen, planen und steuern;
können Grundbau-Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen;
können geeignete Baukonstruktionen von Grundbaumaßnahmen entwickeln und gemäß den grundlegenden Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD planlich darstellen;
können die maßgeblichen Boden- und Baustoffparameter erheben, geeignete Bauteil- und Bodenprüfverfahren auswählen, eigene Messungen durchführen, interpretieren und die Ergebnisse vergleichen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Baugrund und Boden; Baugruben.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Boden- und Baugrundprüfungen; bodenmechanische Berechnungen; Flachgründungen; Tiefgründungen; Verbau.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Tiefgründungen; Stützbauwerke und Verbau; Anwendung bauspezifischer Software.
Kompetenzbereich „Wasserbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die maßgebenden Baunormen, baurelevanten Gesetze und bautechnischen Fachbegriffe im Wasserbau sowie die gebräuchlichen Bauwerke im Wasserbau, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln;
verstehen die Auswirkungen wasserbaulicher Baumaßnahmen und können diese bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;
kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung wasserbaulicher Bauwerken;
können Behördenverfahren für Wasserbauprojekte beschreiben;
können Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Infrastrukturbauwerke erstellen, dokumentieren und präsentieren;
können die erforderlichen ökologischen, rechtlichen und technischen Grundlagen und Basisdaten für Wasserbauaufgabenstellungen erheben, ermitteln und dokumentieren;
können geeignete Berechnungsverfahren auswählen und interpretieren;
können ausgewählte Bauteile und Bauwerke im Wasserbau händisch und mit EDV-gestützten Arbeitsmitteln normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen;
können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen, interpretieren und umsetzen;
können ausgewählte Bauabläufe wasserbaulicher Maßnahmen festlegen und bezüglich ihrer Eignung bewerten, vergleichen, planen und steuern;
können wasserbauliche Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen;
können geeignete Baukonstruktionen von Wasserbaumaßnahmen entwickeln und gemäß den grundlegenden Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD planlich darstellen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Wasserwirtschaft.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Hydraulik; Wasserversorgung; Abwasserableitung.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Abwasserableitung; Abwasserreinigung; Schutzwasserbau und Wasserkraftanlagen; Umwelttechnik; Anwendung bauspezifischer Software.
Kompetenzbereich „Verkehrswegebau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die maßgebenden Baunormen, baurelevanten Gesetze und bautechnischen Fachbegriffe im Infrastrukturbereich und die gebräuchlichen Bauwerke im Verkehrswegebau, deren Funktionsweise und die grundlegenden Konstruktionsregeln;
verstehen die Auswirkungen von Verkehrswegebaumaßnahmen und können diese bezüglich ihrer bautechnischen Eignung systematisch ordnen;
kennen zweckmäßige und wirtschaftliche Grundlagen für Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von Verkehrswegebauten;
können Behördenverfahren für Verkehrswegeprojekte beschreiben und Projekte mit technischen Berichten, Berechnungen und Plänen für Verkehrswegebauten erstellen, dokumentieren und präsentieren;
können die erforderlichen ökologischen, rechtlichen und technischen Grundlagen und Basisdaten für Verkehrswegeaufgabenstellungen erheben, ermitteln und dokumentieren;
können geeignete Berechnungsverfahren auswählen und interpretieren;
können ausgewählte Bauteile und Bauwerke des Verkehrswegebaus händisch und mit EDV-gestützten Arbeitsmitteln normgerecht entwerfen, berechnen und bemessen;
können geeignete Bauverfahren den Gegebenheiten entsprechend auswählen, interpretieren und umsetzen;
können ausgewählte Bauabläufe von Verkehrswegebaumaßnahmen festlegen und bezüglich ihrer Eignung bewerten, vergleichen, planen und steuern;
können Verkehrswegebau-Aufgabestellungen analysieren und fachgerechte Lösungswege auswählen und auf baupraktische Aufgabenstellungen übertragen;
können geeignete Baukonstruktionen von Verkehrswegebaumaßnahmen entwickeln und gemäß den grundlegenden Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD planlich darstellen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Grundlagen des Verkehrswegebaus.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Verkehrswegeplanung.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Verkehrswegeplanung; Anwendung bauspezifischer Software.
Kompetenzbereich „Vermessungswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die maßgeblichen Methoden der Längen-, Flächen- und Volumenbestimmung und können geeignete Messgeräte den Gegebenheiten entsprechend auswählen;
kennen Methoden und Messgeräte zur Lage- und Höhenmessung und können eigene Messungen durchführen;
kennen die gesetzlichen Bestimmungen und Normen des österreichischen Vermessungswesen und können Lage- und Höhenpläne erstellen;
kennen die maßgeblichen Koordinatensysteme und können diese bei geodätischen Berechnungen anwenden;
kennen Geoinformationssysteme und deren Anwendungsgebiete;
können Projektentwürfe in die Natur übertragen.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Lage- und Höhenvermessung; Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Kataster und Grundbuch; Geoinformationssysteme; Anwendung bauspezifischer Software.
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Vermessungsaufgaben in der Bautechnik; Anwendung bauspezifischer Software.
6. BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe aller Kompetenzbereiche:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen im jeweiligen Kompetenzbereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten nach Regelwerken.
kennen die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung und können diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden.
Lehrstoff aller Kompetenzbereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätssicherung.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Kompetenzbereichen angeführten Werkstätten sowie unter Nutzung von Außenbaustellen.
Kompetenzbereich „Baumeisterarbeiten“: Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können die für Baumeisterarbeiten gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe mit den praxisüblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten;
können für Bauwerke die erforderlichen Erdarbeiten durchführen;
kennen die für Bauwerke erforderlichen Gründungs-, Wand- und Deckenkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und können diese herstellen.
Lehrstoff:
Maurer-Handwerkstätte:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Oberflächen; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Erdbau; Flachgründungen; Mauerwerk aus großformatigen Steinen; Wände und Decken; Versetzarbeiten; Abdichtungen; Fänge; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Trockenausbau; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Abbruch, Sanierung und Instandhaltung; Außenanlagen; zugehörige Materialkunde, Verarbeitung und Werkzeuge.
Maurer-Maschinenwerkstätte:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Geräte und Maschinen, Anwendung und Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen etc.).
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Geräte und Maschinen, Anwendung und Wartung (Schleifmaschinen, Rüttelplatten, Schrämhämmer etc.).
Schalungswerkstätte:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Systemlose Schalungen.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen; Lehrgerüste.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Systemschalungen für Decken, Platten- und Plattenbalken; Treppen.
Stahlbetonbauwerkstätte:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Einfache Bewehrungen; Beton.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Bewehrung nach Bewehrungsplänen, Beton.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Sanierung von Bewehrung und Beton.
Steinmetzwerkstätte:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Bearbeitung von Kunst- und Naturstein; Verlegearbeiten.
Kompetenzbereich „Zimmermeisterarbeiten“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können die für Zimmereiarbeiten gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe mit den praxisüblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten;
kennen die für Bauwerke erforderlichen Wand-, Decken- und Dachkonstruktionssysteme einschließlich erforderlicher Einbauten und Verankerungen und können diese herstellen.
Lehrstoff:
Zimmerer-Handwerkstätte:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Materialkunde und Verarbeitung; Holzverbindungen.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Dächer; Austragungen; Verbindungsmittel.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Dachaufbauten; Austragungen.
Zimmerer-Maschinenwerkstätte:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Geräte und Maschinen, deren Anwendung und Instandhaltung.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Wandsysteme; Deckensysteme; Dachsysteme; Schutzmechanismen an Geräten und Maschinen.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Holztreppen und Geländer; CAD-Technik, CNC-Technik.
Holzkonstruktions- und Ausbauwerkstätte:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Dachkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Dachaufbauten; Austragungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad; dreidimensionale Tragwerke; Abbundmethoden und Anreißtechnik.
Abbundwerkstätte:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Holzkonstruktionen.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Dachstühle.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Tragkonstruktionen; Tragsysteme.
Holzleimbauwerkstätte:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Verleimungen; Verklebungen.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Leimholzherstellung verschiedener geometrischer Formen; Ausschalen und Zuschnitt; Qualitätskontrolle der Verleimung.
Kompetenzbereich „Baunebengewerbe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die im Baunebengewerbe gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe mit den praxisüblichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen verarbeiten.
Lehrstoff:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Schlosserarbeiten (Schleifen, Schneiden, Bohren).
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Schlosserarbeiten (Schweißen).
Bautischler- und Innenausbauwerkstätte:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Bautischlerarbeiten.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Fliesenlegearbeiten; Trockenausbau.
Haustechnik-Installationswerkstätte:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Installateurarbeiten.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Energieversorgung.
Malerwerkstätte:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Maler- und Anstreicherarbeiten; Stuckarbeiten.
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte:
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Dachdecker- und Spenglerarbeiten; Schwarzdeckerarbeiten.
Kompetenzbereich „Angewandter Baubetrieb“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen Geräte und Methoden, um Lage und Abmessungen von Bauwerken festzulegen und können diese vom Plan in die Wirklichkeit übertragen sowie bestehende Bauteile aufmessen;
können die Ausführungsqualität beurteilen;
kennen die Regeln für die komplexe Abfolge bei der Herstellung von Bauteilen;
können die Arbeitsschritte und den Material- und Werkzeugeinsatz planen, ausführen und dokumentieren;
kennen die Wartungs- und Überprüfungserfordernisse der Geräte und Werkzeuge;
kennen branchenübliche EDV-Programme und können diese anwenden.
Lehrstoff:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte:
I. Jahrgang:römisch eins. Jahrgang:
Arbeits- und Schutzgerüste.
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Vermessung; CAD-Technik; CNC-Technik.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Arbeitsvorbereitung; Bauablauf.
Modellbauwerkstätte:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Arbeitsmodelle.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Präsentationsmodelle.
Wartungswerkstätte:
II. Jahrgang:römisch zwei. Jahrgang:
Wartung technischer Geräte.
III. Jahrgang:römisch drei. Jahrgang:
Zusammenbau technischer Geräte.
Verbindliche Übung SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
Pflichtgegenstände der alternativen Ausbildungsschwerpunkte B.1 Hochbau 1.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Baustoffe“: Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen innovative, nachhaltige Baumaterialien.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche; Anwendung und Materialprüfung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Energieeffiziente Bauweisen.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Ausgewählte Sanierungsverfahren; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Zukunftsorientierter Ausbau.
Kompetenzbereich „Bauphysik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten;
können ausgewählte bauphysikalische Messverfahren anwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.
1.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.3 BAUBETRIEB
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfzeichnen und Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können eigenständig komplexe Gebäude entwerfen und planen;
können Bauteile und Bauwerke in einer 3D-CAD-Umgebung erstellen;
können räumliche Animationen erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Grundlagenerhebung; Erstellung schwerpunktspezifischer Pläne und Projekte.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Entwerfen komplexer Gebäude.
Kompetenzbereich „Gebäude- und Gestaltungslehre“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die Gestaltungsregeln, Proportionsgrundsätze, Funktionen und Funktionsabläufe komplexer Bauwerke;
können diese nach vorgegebenen Raumprogrammen entwerfen, planen und darstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Gebäudeanalyse; Proportionsstudien.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Material- und funktionsgerechtes Gestalten.
Kompetenzbereich „Baustile“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Gebäudeanalysen einschließlich deren bauzeitlich richtiger Einordnung und Interpretation erstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Zeitdokumente und gesellschaftliches Umfeld; Verfahren der Baudenkmalpflege.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Historische Materialien und deren Einordnung.
Kompetenzbereich „Modellbau und Präsentation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können komplexe Arbeits- und Präsentationsmodelle zu eigenständig entworfenen Projekten fertigen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Dokumentation und Präsentationstechniken einzelner Entwurfsschritte.
1.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
1.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
B.2 Tiefbau 2.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Tragsysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Anforderungen einfacher Brückenbauwerke erkennen und geeignete Brückentragsysteme für vorgegebene Anforderungen vorschlagen, entwerfen und vergleichen.
Lehrstoff:
IV. bis V. Jahrgang:römisch vier. bis römisch fünf. Jahrgang:
Im Brückenbau verwendete Tragsysteme.
Kompetenzbereich „Einwirkungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die Einwirkungen einfacher Brückenbauwerke ermitteln.
Lehrstoff:
IV. bis V. Jahrgang:römisch vier. bis römisch fünf. Jahrgang:
Einwirkungen im Brückenbau.
Kompetenzbereich „Bemessung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können grundlegende Brückentragsysteme vordimensionieren und bemessen;
können spezifische Bauteile entwerfen, berechnen und dimensionieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Einfache Brückentragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Spezifische Brückenbauteile; Grundlagen Spannbeton.
Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können grundlegende Brückentragsysteme und spezifische Bauteile konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Spezifische Brückenbauteile.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Brückentragwerke.
Kompetenzbereich „Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Brückentragwerke und spezifische Bauteile entwerfen und darstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Übersichtspläne von Brückentragwerken (generelle Projekte).
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Ausführungspläne von Brückentragwerken und spezifischen Bauteilen (Detailprojekte).
2.3 BAUBETRIEB
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
2.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Konstruktionsübungen, Entwurfszeichnen und Darstellung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können Gebäude, komplexe Infrastrukturbauwerke und Tragwerke und Tragwerkdetails gemäß den Regeln einer normgerechten Plandarstellung händisch und mit Hilfe von CAD darstellen;
können schwerpunktspezifische Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich baureif planen;
können spezifische Bauteile entwerfen, konstruieren und darstellen;
können technische Berichte erstellen, Konstruktionsgänge dokumentieren und die schwerpunktspezifischen Projekte präsentieren;
können Konstruktionsvorschläge erstellen und vergleichen und optimieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Übersichts- und Ausführungspläne; konstruktive Durchbildung komplexer Ingenieurbauwerke sowie Tragwerke aus Stahl, Holz und Stahlbeton.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Projekte aus dem Infrastruktur- und Tragwerkebereich; Entwurf, Konstruktion und Darstellung spezifischer Bauteile und Ingenieurbauwerke.
2.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Grundbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
können komplexere bodenmechanische Berechnungen durchführen und Flach- und Tiefgründe, Dämme, Baugruben- und Bauwerkssicherungen entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
kennen tunnelbautechnische Grundbegriffe hinsichtlich Geologie, Terminologie beim Ausbruch, Vortriebsmethoden, Wasserhaltung und Bewetterung für Tunnelbau in geschlossener und offener Bauweise;
kennen die Zusammenhänge biologischer Prozesse, die Grundlagen der Umwelttechnik und die Methoden des nachhaltigen Einsatzes und der Entsorgung von Stoffen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Entwurf, Planung, Bemessung und Darstellung von Bauwerken im Grundbau; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Entwurf, Planung, Bemessung und Darstellung von Bauwerken im Grundbau; Anwendung bauspezifischer Software; Abfallwirtschaft; Deponietechnik, Umweltverträglichkeit.
Kompetenzbereich „Wasserbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen aktuelle infrastrukturelle Entwicklungen;
können komplexere hydraulische Berechnungen durchführen, Wasserversorgungs-, Abwasserentsorgungs- und Abwasserreinigungsprojekte entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
kennen hydrographische, gewässerkundliche Grundlagen und angewandte Berechnungen;
kennen wasserbauliche Anlagen und Rückwirkungen auf Ökologie sowie wasserwirtschaftliche und wasserrechtliche Rahmenbedingungen und können einfache wasserbauliche Anlagen entwerfen, planen, bemessen und darstellen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Hydraulische Berechnungen; Hydrografie und Gewässerkunde; Anwendung bauspezifischer Software.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Wasserbau; Wasserversorgung; Abwasserentsorgung; Anwendung bauspezifischer Software.
Kompetenzbereich „Verkehrswegebau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen aktuelle verkehrstechnische Entwicklungen;
können Straßenverkehrsanlagen und Begleitbauwerke entwerfen, planen, bemessen und darstellen;
kennen die rechtlichen, ökologischen und umwelttechnischen Rahmenbedingungen;
kennen eisenbahnbautechnische Grundbegriffe, Entwurfselemente und Bauverfahren.
Lehrstoff:
IV. bis V. Jahrgang:römisch vier. bis römisch fünf. Jahrgang:
Verkehrsanlagenplanung; Anwendung bauspezifischer Software.
2.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
B.3 Bauwirtschaft 3.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Baustoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen innovative, nachhaltige Baumaterialien.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Materialeigenschaften; Herstellungsverfahren innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Einsatzbereiche; Anwendung und Materialprüfung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Anwendung innovativer und nachhaltiger Baustoffe; Öko-Bilanz.
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen komplexe Bauelemente (Fertigteile, großflächige Fassadenkonstruktionen ua.).
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Energieeffiziente Bauweisen.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Ausgewählte Sanierungsverfahren; Fertigteilbau; großflächige Fassadenelemente.
Kompetenzbereich „Technischer Ausbau“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen Arten und Einsatz von Alternativenergien, Installationselemente und Grundlagen des zukunftsorientierten Ausbaus.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Einsatz von Alternativenergien; Installationselemente.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Zukunftsorientierter Ausbau.
Kompetenzbereich „Bauphysik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen bauphysikalische Auswirkungen von Planungen und können diese ökologisch und ökonomisch bewerten;
können ausgewählte bauphysikalische Messverfahren anwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Thermische, akustische, umweltverträgliche und energetische Optimierung; ausgewählte bauphysikalische Untersuchungsmethoden.
3.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.3 BAUBETRIEB
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Bauorganisation“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen der Bauorganisation analysieren und lösen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Bauvorschriften“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen projektspezifische Baugesetze, -vorschriften und -richtlinien und können diese an konkreten Fallbeispielen anwenden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Vertiefung an Hand von Fallbeispielen; Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Kompetenzbereich „Kostenermittlung – Baupreisermittlung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können die Kosten-Preisermittlung in den Phasen der Objekterrichtung an komplexeren Fallbeispielen EDV-unterstützt durchführen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Ausschreibung, Angebot, Vergabe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können an komplexeren Bauaufgaben Ausschreibungsverfahren EDV-unterstützt durchführen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Bauausführung und Projektentwicklung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Projekte entwickeln und komplexere Bauabläufe erfassen und planen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Betriebsorganisation und Entrepreneurship“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen zur Führung eines Betriebes analysieren und lösen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
Kompetenzbereich „Rechnungswesen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können an Hand von Fallbeispielen komplexere Aufgabenstellungen im baubetrieblichen Rechnungswesen analysieren und lösen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Fallbeispiele und Unterrichtsprojekte.
3.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
3.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
B.4 Holzbau 4.1 BAUKONSTRUKTION
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Baustoffe“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die holzbauspezifischen Werkstoffe, deren Eigenschaften und Handelsformen.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Dämmstoffe und Dichtungen; Plattenwerkstoffe; Verbindungsmittel; verleimte Ware.
Kompetenzbereich „Bauelemente“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen die Anforderungen an den Holzschutz;
kennen die verschiedenen Holzbausysteme und können diese den Anforderungen gemäß auswählen und einsetzen;
können holzbauspezifische Elemente entwickeln und die Anschlussdetails ausarbeiten;
können für Holzbauteile Vorfertigungsgrade in Bezug auf Logistik und Montage entwickeln.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Mehrschichtige, mehrschalige und vorgefertigte Elemente; energieeffiziente Bauweisen.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Projektbezogene Anwendung mehrschichtiger, mehrschaliger und vorgefertigter Elemente.
Kompetenzbereich „Bauphysik“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler
kennen von verschiedenen Gebäudeklassen die bauphysikalischen Anforderungen an die Bauteile und sind in der Lage, diese in den Konstruktionen zu berücksichtigen;
können Holzbauwerke unter Berücksichtigung ökologischer und energieoptimierter Bauweisen entwickeln.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Schallschutz; Wärmeschutz (Phasenverschiebung, sommerlicher Wärmeschutz); Festigkeitsprüfungen; Brandschutz.
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Luft- und Winddichtheit; Thermografie.
4.2 TRAGWERKE
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B mit folgenden Ergänzungen:
Kompetenzbereich „Tragsysteme“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die aktuellen Holztragsysteme und deren Anschlussdetails.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Rahmenbau; Plattenbau; Fachwerksbau; Verbundkonstruktionen.
Kompetenzbereich „Formänderungen“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Arten und Ursachen von Schwingungen im Holzbau und können sie unter Anwendung fachspezifischer Software nachweisen.
Lehrstoff:
V. Jahrgang:römisch fünf. Jahrgang:
Schwingungen im Holzbau.
Kompetenzbereich „Bemessung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Verbindungsmittel in mehrschnittigen Verbindungen normgerecht dimensionieren.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Verbindungsmittel in Holzkonstruktionen.
Kompetenzbereich „Konstruktive Durchbildung“:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können Holztragsysteme und deren Anschlussdetails entwerfen, berechnen, normgerecht dimensionieren und konstruktiv durchbilden.
Lehrstoff:
IV. Jahrgang:römisch vier. Jahrgang:
Komplexe Holzbauwerke.
4.3 BAUBETRIEB
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.4 GESTALTUNG UND BAUKULTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.5 INFRASTRUKTUR
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
4.6 BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK
Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Abschnitt B.
Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
C. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
D. Unverbindliche Übung
Siehe Anlage 1.
E. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.