Norm Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten × ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten Fassungen (Gesetz) ab 08.09.2011▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 18.09.201531.08.2019 § → § BGBl. II Nr. 262/2015 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 262/2015 08.09.201117.09.2015 § → § — 01.09.201107.09.2011 BGBl. II Nr. 300/2011 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.09.2015 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur über die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten (Lehrplan 2011)Art. 1 § 1Art. 1 § 2Art. 1 § 3Art. 1 § 4Artikel 2Bekanntmachung der Lehrpläne für den ReligionsunterrichtArt. 2AnlagenAnl. 1Anl. 1/1Anl. 1/2Anl. 1/3Anl. 1/4Anl. 1/5Anl. 1/6