Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
20.10.2011 bis 30.04.2012 — BGBl. II Nr. 337/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 120.10.201130.04.2012 BGBl. II Nr. 337/2011 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 337 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

20.10.2011BGBl. II Nr. 337/2011

Außerkrafttretensdatum

30.04.2012

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung

Text

Paragraph eins,

Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von 290 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt und auf die nachstehenden Bundesländer wie folgt aufgeteilt:

  1. Kärnten:……………….
    20 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
  2. Niederösterreich:…....…
    15 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben
  3. Salzburg:………………
    100 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
  4. Steiermark:……………
    20 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben
  5. Tirol:…………………
    105 für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsgebiet
  6. Wien:………………..
    30 für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben

Im RIS seit

21.10.2011

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2011

Gesetzesnummer

20007495

Dokumentnummer

NOR40132258