VfGH-Ausspruch, dass eine Wortfolge in § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Hall in Tirol über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben wird
Kundmachung
BGBl. II Nr. 353/2011 · 04.11.2011▾
| Kundmachung | kundgemacht | Titel | in diesem Gesetz |
| BGBl. II Nr. 353/2011 |
04.11.2011 |
Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Wortfolge “Zone I: In unmittelbarer Nähe der im gesamten Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Haltestellen (Schulbushaltestellen und Annahmestellen - IVB, ÖBB, Post und Regiobus)” in § 1 der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Hall in Tirol vom 5. Oktober 2004 über die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten als gesetzwidrig aufgehoben wird |
Stammfassung |