Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BSVG, B-KUVG - Werte für 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 421/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 421 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 3.Paragraph 3,
Für das Kalenderjahr 2012, mit Ausnahme des Monats Jänner, wird der im § 26a Abs. 2 B-KUVG genannte Betrag statt mit 19,51 € mit 20,10 € festgestellt. Für das Kalenderjahr 2012, mit Ausnahme des Monats Jänner, wird der im Paragraph 26 a, Absatz 2, B-KUVG genannte Betrag statt mit 19,51 € mit 20,10 € festgestellt.
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2011
Dokumentnummer
NOR40133844