Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Niederlassungsverordnung 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 445/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 445 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 448/2012).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 2012,).
Text
Gesamtzahl der quotenpflichtigen Aufenthaltstitel
§ 1.Paragraph eins,
Im Jahr 2012 dürfen höchstens 5213 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß § 13 Abs. 2 NAG erteilt werden. Im Jahr 2012 dürfen höchstens 5213 quotenpflichtige Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 13, Absatz 2, NAG erteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
21.12.2012
Dokumentnummer
NOR40134489