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§ 12 SNE-VO 2012

Fassungen
01.01.2012 bis 31.12.2013 — BGBl. II Nr. 440/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 1201.01.201431.12.2017 § → § BGBl. II Nr. 478/2013 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 398/2017
§ 1201.01.201231.12.2013 BGBl. II Nr. 440/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 440 aus 2011,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

01.01.2012BGBl. II Nr. 440/2011

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013danach: BGBl. II Nr. 478/2013

Abkürzung

SNE-VO 2012

Index

58/02 Energierecht

Text

Verrechnung der Entgelte

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Die Rechnungslegung hat spätestens acht Wochen nach der für die Abrechnungsperiode relevanten Zählerstandsermittlung zu erfolgen. Der Netzbetreiber hat die Rechnung über die Systemnutzungsentgelte innerhalb von vier Wochen an den Lieferanten zu übermitteln, sofern der Lieferant auch die Rechnung über die Netznutzung legt.
  2. Absatz 2,Weicht eine rechnerische Verbrauchswertermittlung gemäß Paragraph 52, Absatz 4, bzw. Paragraph 53, Absatz 3, ElWOG 2010 von den tatsächlichen Werten ab, so ist eine unentgeltliche Rechnungskorrektur vorzunehmen.
  3. Absatz 3,Die zur Anwendung kommenden Entgelte für Messleistungen sind vom Netzbetreiber in geeigneter Form, etwa im Internet, zu veröffentlichen.
  4. Absatz 4,Nimmt der Netzbetreiber bei der Verrechung des Netzzutrittsentgelts eine Pauschalierung gem. Paragraph 54, Absatz 2, ElWOG 2010 für vergleichbare Netzbenutzer vor, sind die zur Anwendung kommenden Pauschalen in geeigneter Form, etwa im Internet, zu veröffentlichen.
  5. Absatz 5,Entgelte für sonstige Funktionen im Zusammenhang mit Messleistungen gemäß Paragraph 10, Absatz 3, sind in geeigneter Form, etwa im Internet, zu veröffentlichen.

Im RIS seit

10.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2014

Gesetzesnummer

20007613

Dokumentnummer

NOR40134677