Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ersatz des einmaligen Aufwandes aller Krankenversicherungsträger
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 10/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 5/2014).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 5 aus 2014,).
Text
Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit BGBl. I Nr. 116/2009 durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. I Nr. 103/2001, idF BGBl. I Nr. 139/2011, ersetzt. Dieser Betrag wird mit EUR 329.747,30,- fällig im Dezember 2011, festgesetzt.Der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse wird der erforderliche, einmalige und nachgewiesene Aufwand für die nachträglichen Anpassungen auf Grund der mit Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2009, durchgeführten Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2011,, ersetzt. Dieser Betrag wird mit EUR 329.747,30,- fällig im Dezember 2011, festgesetzt.
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2014
Dokumentnummer
NOR40135516