Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Förderung und Schutz von Investitionen (Tadschikistan)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 18/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2012,
Typ
Vertrag – Tadschikistan
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Text
Artikel 17
Schadenersatz
Eine Vertragspartei macht nicht als Einwand, Gegenforderung, Aufrechnung oder aus einem anderen Grund geltend, dass eine Entschädigung oder andere Form von Schadenersatz bezüglich des gesamten behaupteten Schadens oder eines Teiles davon auf Grund einer Schadloshaltung, Garantie oder eines Versicherungsvertrages geleistet wurde oder geleistet wird.
Zuletzt aktualisiert am
02.02.2012
Dokumentnummer
NOR40135949