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Art. 14

Fassungen
ab 12.12.2011 — BGBl. III Nr. 34/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 14 heute12.12.2011 BGBl. III Nr. 34/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2012,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 14

Inkrafttretensdatum

12.12.2011BGBl. III Nr. 34/2012

Außerkrafttretensdatum

Index

99/07 Post- und Fernmeldewesen

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 20, Absatz 5,

Text

Artikel 14

Folgeaktivitäten

Die Parteien beabsichtigen, Diskussionen über ein Folgeabkommen hinsichtlich der potenziellen Zusammenarbeit zwischen ihren jeweiligen unabhängig finanzierten und betriebenen zivilen Satellitennavigationssystemen nach der Inbetriebnahme (initial operational capability) von GALILEO zu beginnen. Es ist beabsichtigt, in diesen Diskussionen, verschiedene Koordinierungsoptionen wie zum Beispiel die Schaffung eines Koordinierungsgremiums auf höchster Ebene, dass sich ein oder zweimal jährlich trifft, um politischen Angelegenheiten und zukünftige Systemplanungen zur diskutieren, ein kleines GPSGALILEO Sekretariat für die tagtägliche Koordinierung und um Daten auszutauschen und, wie vereinbart, ein gemeinsames Verbindungsbüro zu erörtern.

Im RIS seit

08.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2012

Gesetzesnummer

20007681

Dokumentnummer

NOR40136069