Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 34/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2012,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 20 Abs. 5.Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 20, Absatz 5,
Text
Artikel 19
Verantwortung und Haftung
Die Parteien sind verantwortlich für die Einhaltung der Verpflichtungen dieses Abkommens.
Falls es Unklarheiten darüber gibt, ob eine Verpflichtung dieses Abkommens entweder in die Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten fällt, liefern auf Anfrage der Vereinigten Staaten von Amerika die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen. Falls die gelieferten Informationen nicht zweckdienlich oder widersprüchlich sind, hat dies die gesamtschuldnerischen Haftung zur Folge.
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2012
Dokumentnummer
NOR40136074