Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Förderung, Bereitstellung und Nutzung von GALILEO und GPS Satellitennavigationssystemen und verbundenen Anwendungen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 34/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2012,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Beachte
Zum Außerkrafttreten vgl. Art. 20 Abs. 5.Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 20, Absatz 5,
Text
Artikel 3
Anwendungsbereich
Außer wenn in diesem Abkommen anders vorgesehen, betrifft dieses Abkommen alle von den Parteien eingerichteten Maßnahmen, die sich auf zivile satellitengestützte Navigations- und Zeitsignale und Signalanbieter, zivile satellitengestützte Navigations- und Zeitbestimmungsdienste und Dienstleistungsanbieter, Erweiterungssysteme, Mehrwertdienste und Mehrwehrdienstanbieter und weltweite Navigations- und Zeitbestimmungsgüter beziehen.
Die Bereitstellung von militärischen satellitengestützten Navigations- und Zeitbestimmungsdiensten liegt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Abkommens, außer soweit in Artikel 4 betreffend die Radio frequenzkompatibilität, in Artikel 11 und im Anhang zu diesem Abkommen vorgesehen.
Gesicherte staatliche Dienste liegen außerhalb des Geltungsbereichs von Artikel 5 und 6, Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 10 Absatz 3.
Schlagworte
Navigationssignal
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2012
Dokumentnummer
NOR40136058