Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 2013Übertragung von Aufgaben gemäß Paragraph 7, Absatz 2, des BHG 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 79/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 79 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 sowie des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 3 Abs. 1).Ist erstmals bei Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 sowie des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 3, Absatz eins,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die haushaltsführenden Stellen gemäß § 1 bewirtschaften jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene und sind dem Bundesministerium für Inneres in ihrer jeweiligen Funktion als haushaltsführende Stelle bzw. dem sachlich in Betracht kommenden Detailbudget erster Ebene nachgeordnet. Die haushaltsführenden Stellen gemäß Paragraph eins, bewirtschaften jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene und sind dem Bundesministerium für Inneres in ihrer jeweiligen Funktion als haushaltsführende Stelle bzw. dem sachlich in Betracht kommenden Detailbudget erster Ebene nachgeordnet.
Zuletzt aktualisiert am
26.03.2012
Dokumentnummer
NOR40137330