Norm Satzung des Kollektivvertrages für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)× ▾ ‹›Gliederung Satzung des Kollektivvertrages für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) Fassungen (Gesetz) ab 01.02.2012 — BGBl. II Nr. 101/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.02.2012 BGBl. II Nr. 101/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.02.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenSatzung des Kollektivvertrages für die Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)S 2/2012/XXII/96/2§ 1Geltungsbereich der SatzungKollektivvertrag für Arbeitnehmerinnen, die bei Mitgliedern der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS) beschäftigt sind(Stand 1. Februar 2012)wird zur Satzung erklärt.§ 2Inhalt der Satzung§ 3Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung