Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WP-Anschaffungskosten-VO
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 94/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Text
§ 2.Paragraph 2,
Werden nach dieser Verordnung abgeleitete Anschaffungskosten angesetzt
entfaltet ein auf deren Basis vorgenommener Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988; der Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten kann im Wege der Veranlagung erfolgen;entfaltet ein auf deren Basis vorgenommener Kapitalertragsteuerabzug Abgeltungswirkung gemäß Paragraph 97, Absatz eins, EStG 1988; der Nachweis der tatsächlichen Anschaffungskosten kann im Wege der Veranlagung erfolgen;
gehen diese in die Bildung des gleitenden Durchschnittspreises gemäß § 27a Abs. 4 Z 3 EStG 1988 ein;gehen diese in die Bildung des gleitenden Durchschnittspreises gemäß Paragraph 27 a, Absatz 4, Ziffer 3, EStG 1988 ein;
sind die betroffenen Wirtschaftsgüter und Derivate nach Maßgabe des § 93 Abs. 6 EStG 1988 in den Verlustausgleich einzubeziehen.sind die betroffenen Wirtschaftsgüter und Derivate nach Maßgabe des Paragraph 93, Absatz 6, EStG 1988 in den Verlustausgleich einzubeziehen.
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2012
Dokumentnummer
NOR40137806