Norm Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund× ▾ ‹›Gliederung Durchführung eines automatisationsunterstützen Datenverkehrs mit den öffentlichen Universitäten über deren Datenverbund Fassungen (Gesetz) ab 30.03.2012 — BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute30.03.2012 BGBl. II Nr. 98/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 30.03.2012 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3