Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 2013Übertragung von Aufgaben gemäß Paragraph 7, Absatz 2, des BHG 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 121/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Beachte
Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 sowie des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden (vgl. § 3 Abs. 1).Ist erstmals bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes für die Finanzjahre 2013 bis 2016 sowie des Bundesfinanzgesetzes für das Finanzjahr 2013 anzuwenden vergleiche Paragraph 3, Absatz eins,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
Die in § 1 Z 4 angeführten Organisationseinheiten werden als der Vollzugsdirektion nachgeordnete haushaltsführende Stellen eingerichtet. Die in Paragraph eins, Ziffer 4, angeführten Organisationseinheiten werden als der Vollzugsdirektion nachgeordnete haushaltsführende Stellen eingerichtet.
Zuletzt aktualisiert am
01.07.2015
Dokumentnummer
NOR40138175