Norm Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen× ▾ ‹›Gliederung Veräußerung von beweglichem Bundesvermögen Fassungen (Gesetz) ab 25.04.2012 — BGBl. I Nr. 35/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute25.04.2012 BGBl. I Nr. 35/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 25.04.2012 § 1§ 2