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Anl. 2

Fassungen
ab 23.06.2015 — BGBl. II Nr. 160/2015
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute23.06.2015 BGBl. II Nr. 160/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Prüfungsordnung BMHS

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 160 aus 2015,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

23.06.2015BGBl. II Nr. 160/2015

Außerkrafttretensdatum

Index

70/06 Schulunterricht

Beachte

zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 95, Absatz 2

Text

Anlage 2, (zu Paragraph 94,)

16-Ü. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule (HT 2016)

Abschlussarbeit (HT 2016)

Paragraph 71 -, Ü, Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen“ und/oder aus dem Fachbereich den Pflichtgegenstand „Schulautonomer Bereich“.

Klausurprüfung (HT 2016)

Paragraph 72 -, Ü, (1) Die Klausurprüfung umfasst

  1. Ziffer eins
    eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“ und
  2. Ziffer 2
    eine vierstündige schriftliche und praktische Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Übungsfirma“.
  1. Absatz 2,Das Prüfungsgebiet „Übungsfirma“ gemäß Absatz eins, Ziffer 2, umfasst den Teilbereich „Übungsfirma“ des Pflichtgegenstandes „Betriebliche Kommunikation und Übungsfirma“.

Mündliche Prüfung (HT 2016)

Paragraph 73 -, Ü, (1) Die mündliche Prüfung umfasst

  1. Ziffer eins
    eine mündliche Teilprüfung ausgehend von einer betriebswirtschaftlichen Problemstellung im Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliches Kolloquium“ und
  2. Ziffer 2
    eine mündliche Teilprüfung im Prüfungsgebiet „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“.
  1. Absatz 2,Das Prüfungsgebiet „Betriebswirtschaftliches Kolloquium“ gemäß Absatz eins, Ziffer eins, umfasst den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft einschließlich volkswirtschaftlicher Grundlagen“, den Pflichtgegenstand „Rechnungswesen“ und den Teilbereich „Projektmanagement“ des Pflichtgegenstandes „Projektmanagement und Projektarbeit“.

Im RIS seit

06.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2017

Gesetzesnummer

20007846

Dokumentnummer

NOR40171738