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Prüfungsordnung BMHS

Gliederung Fassung vom 23.01.2017 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Formen und Umfang der abschließenden Prüfung
  3. § 3Prüfungsgebiete
2. AbschnittVorprüfung
  1. § 4Prüfungstermine der Vorprüfung
  2. § 5Prüfungsgebiete der Vorprüfung
  3. § 6Durchführung der Vorprüfung
3. AbschnittHauptprüfung
1. UnterabschnittAbschließende Arbeit
  1. § 7Prüfungsgebiet der abschließenden Arbeit (Diplomarbeit, Abschlussarbeit)
  2. § 8Themenfestlegung, Inhalt und Umfang der abschließenden Arbeit
  3. § 9Durchführung der abschließenden Arbeit
  4. § 10Prüfungstermine der abschließenden Arbeit
2. UnterabschnittKlausurprüfung
  1. § 11Prüfungstermine der Klausurprüfung
  2. § 12Prüfungsgebiete der Klausurprüfung
  3. § 13Aufgabenstellungen der standardisierten Prüfungsgebiete
  4. § 14Aufgabenstellungen der nicht standardisierten Prüfungsgebiete
  5. § 15Inhalt und Umfang der Klausurarbeit in den Prüfungsgebieten „Deutsch“ und „Slowenisch“ (als Unterrichtssprache) an höheren Schulen
  6. § 16Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ an höheren Schulen
  7. § 17Inhalt und Umfang der Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Angewandte Mathematik“ an höheren Schulen
  8. § 18Durchführung der Klausurprüfung
  9. § 19Mündliche Kompensationsprüfung
3. UnterabschnittMündliche Prüfung
  1. § 19aPrüfungstermine der mündlichen Prüfung
  2. § 20Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung
  3. § 21Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen
  4. § 22Kompetenzorientierte Aufgabenstellungen der mündlichen Teilprüfungen
  5. § 23Durchführung der mündlichen Prüfung
4. AbschnittBesondere Bestimmungen
1. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren technischen Lehranstalt | (einschließlich des Aufbaulehrganges)
  1. § 24Diplomarbeit
  2. § 25Klausurprüfung
  3. § 26Mündliche Prüfung
2. UnterabschnittAbschlussprüfung an den gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen | (ausgenommen die Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen, die Fachschule für Mode, die Hotelfachschule und die Tourismusfachschule)
  1. § 27Abschlussarbeit
  2. § 28Klausurprüfung
  3. § 29Mündliche Prüfung
3. UnterabschnittAbschlussprüfung an den Meister-, Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen
  1. § 30Abschlussarbeit
  2. § 31Klausurprüfung
  3. § 32Mündliche Prüfung
4. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Mode | (einschließlich des Aufbaulehrganges)
  1. § 33Diplomarbeit
  2. § 34Klausurprüfung
  3. § 35Mündliche Prüfung
5. UnterabschnittAbschlussprüfung an der Fachschule für Mode
  1. § 36Abschlussarbeit
  2. § 37Klausurprüfung
  3. § 38Mündliche Prüfung
6. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für künstlerische Gestaltung
  1. § 39Diplomarbeit
  2. § 40Klausurprüfung
  3. § 41Mündliche Prüfung
7. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Tourismus | (einschließlich des Aufbaulehrganges)
  1. § 42Vorprüfung
  2. § 43Diplomarbeit
  3. § 44Klausurprüfung
  4. § 45Mündliche Prüfung
8. UnterabschnittAbschlussprüfung an der Tourismusfachschule
  1. § 46Abschlussarbeit
  2. § 47Klausurprüfung
  3. § 48Mündliche Prüfung
9. UnterabschnittAbschlussprüfung an der Hotelfachschule
  1. § 49Abschlussarbeit
  2. § 50Klausurprüfung
  3. § 51Mündliche Prüfung
10. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe | (einschließlich des Aufbaulehrganges; ausgenommen die Ausbildungszweige „Kultur- und Kongressmanagement“ sowie „Umwelt und Wirtschaft“)
  1. § 52Vorprüfung
  2. § 53Diplomarbeit
  3. § 54Klausurprüfung
  4. § 55Mündliche Prüfung
11. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe | (Ausbildungszweig „Kultur- und Kongressmanagement“)
  1. § 56Diplomarbeit
  2. § 57Klausurprüfung
  3. § 58Mündliche Prüfung
12. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe | (Ausbildungszweig „Umwelt und Wirtschaft“)
  1. § 59Diplomarbeit
  2. § 60Klausurprüfung
  3. § 61Mündliche Prüfung
13. UnterabschnittAbschlussprüfung an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe
  1. § 62Abschlussarbeit
  2. § 63Klausurprüfung
  3. § 64Mündliche Prüfung
14. UnterabschnittAbschlussprüfung an der Fachschule für Sozialberufe
  1. § 65Abschlussarbeit
  2. § 66Klausurprüfung
  3. § 67Mündliche Prüfung
15. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie | (einschließlich des Aufbaulehrganges)
  1. § 68Diplomarbeit
  2. § 69Klausurprüfung
  3. § 70Mündliche Prüfung
16. UnterabschnittAbschlussprüfung an der Handelsschule
  1. § 71Abschlussarbeit
  2. § 72Klausurprüfung
  3. § 73Mündliche Prüfung
17. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
  1. § 74
  2. § 75Klausurprüfung
  3. § 76Mündliche Prüfung
18. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung für Elementarpädagogik (Zusatzausbildung Hortpädagogik) an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
  1. § 77Diplomarbeit
  2. § 78Klausurprüfung
  3. § 79Mündliche Prüfung
19. Unterabschnitt
  1. § 80Reife- und Diplomprüfung an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik | Diplomarbeit
  2. § 81Klausurprüfung
  3. § 82Mündliche Prüfung
20. UnterabschnittDiplomprüfung für Inklusive Elementarpädagogik an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
  1. § 83Diplomarbeit
  2. § 84Klausurprüfung
  3. § 85Mündliche Prüfung
21. UnterabschnittDiplomprüfung für Inklusive Sonderpädagogik an der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
  1. § 86Diplomarbeit
  2. § 87Klausurprüfung
  3. § 88Mündliche Prüfung
22. UnterabschnittReife- und Diplomprüfung an der Höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalt | (einschließlich des Aufbaulehrganges)
  1. § 89Diplomarbeit
  2. § 90Klausurprüfung
  3. § 91Mündliche Prüfung
5. AbschnittSchlussbestimmungen
  1. § 92Übergangsbestimmung
  2. § 93Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an den fünfjährigen Langformen der Handelsakademie in den Hauptterminen 2016, 2017 und 2018)
  3. § 93aÜbergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 15 (Reife- und Diplomprüfung an den Aufbaulehrgängen der Handelsakademie im Haupttermin 2016)
  4. § 94Übergangsbestimmung zum 4. Abschnitt Unterabschnitt 16 (Abschlussprüfung an der Handelsschule im Haupttermin 2016)
  5. § 95Inkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 115-Ü. Unterabschnitt | Reife- und Diplomprüfung an der Handelsakademie (HT 2016-2018) | (einschließlich des Aufbaulehrganges)
  2. Anl. 216-Ü. Unterabschnitt | Abschlussprüfung an der Handelsschule (HT 2016)