Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation - Verlängerung
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 108/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Beachte
Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos (vgl. BGBl. III Nr. 93/2010).Zwar kein formelles Außerkrafttreten, wird aber gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2010,).
Text
Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kap Verde vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation vom 8. Juli 2010 (BGBl. III Nr. 91/2010) wurde gemäß seinem Art. 13 durch Briefwechsel vom 6. und 9. Juli 2012 für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit 9. Juli 2012, verlängert.Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen und der Regierung der Republik Kap Verde vertreten durch den Minister für Finanzen über die finanzielle Kooperation vom 8. Juli 2010 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 91 aus 2010,) wurde gemäß seinem Artikel 13, durch Briefwechsel vom 6. und 9. Juli 2012 für einen weiteren Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit 9. Juli 2012, verlängert.
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2012
Dokumentnummer
NOR40141672