Rechtstracker.at

§ 16

Fassungen
22.09.2012 bis 25.11.2014 — BGBl. II Nr. 311/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1622.09.201225.11.2014 BGBl. II Nr. 311/2012 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2012 und 2013

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 311 aus 2012,

Typ

K

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 16

Inkrafttretensdatum

22.09.2012BGBl. II Nr. 311/2012

Außerkrafttretensdatum

25.11.2014

Index

63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2014,).

Text

Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete

Paragraph 16,

Frauen ist jegliche Unterstützung zu bieten, um ihren Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Vor allem ist ihnen nach Beendigung ihres Karenzurlaubs die Möglichkeit zur Teilnahme an den Integrationsmodulen zu bieten, die einen wesentlichen Teil des Aus– und Fortbildungskonzepts darstellen.

Im RIS seit

26.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2014

Gesetzesnummer

20007996

Dokumentnummer

NOR40142471