Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2012 und 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 311/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 311 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 304/2014).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2014,).
Text
Darstellung der Frauenquote
§ 2.Paragraph 2,
Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 45 %. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2010/2011 ist eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 32,02 % auf 33,18 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 39,02 % auf 42,42 % zu verzeichnen. Wie aus der Gegenüberstellung ersichtlich, liegt insbesondere bei den Verwendungsgruppen A1 und A2 die Frauenquote unter 45 %. Gegenüber dem Frauenförderungsplan 2010 aus 2011, ist eine Steigerung in der Verwendungsgruppe A1 von 32,02 % auf 33,18 % und in der Verwendungsgruppe A2 von 39,02 % auf 42,42 % zu verzeichnen.
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2014
Dokumentnummer
NOR40142457