Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2012 und 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 311/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 311 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 304/2014).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2014,).
Text
Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung des Frauenanteils
§ 4.Paragraph 4,
Die geschlechterspezifische Besetzung der Funktionen im Rechnungshof stellt sich wie folgt dar:
(1)Absatz eins,Verwendungsgruppe A1:
Sektionsleitung: 1 Frau, 3 Männer; 1 unbesetzt
Stellvertretung der Sektionsleitung: 1 Frau, 3 Männer; 1 unbesetzt
Abteilungsleitung: 8 Frauen, 27 Männer; 1 unbesetzt
Stellvertretung der Abteilungsleitung sowie Prüfungsleitung und Fachbereichsleitung: 17 Frauen, 44 Männer; 6 unbesetzt
Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A1 104 besetzte (und 9 unbesetzte) Funktionen; hievon 27 mit Frauen besetzt, dies sind 25,96 % (Frauenförderungsplan 2010/2011: 27,52 %).
(2)Absatz 2,Verwendungsgruppe A2:
Leitung der Bibliothek: 1 Mann
(3)Absatz 3,Verwendungsgruppe A3:
Leitung Facility Service: 1 Mann
Leitung der allgemeinen Kanzlei: 1 Frau
Leitung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: 5 Frauen
Stellvertretung der Administrativen Unterstützungsstellen der Sektionen: 3 Frauen; 2 unbesetzt
Insgesamt bestehen somit in der Verwendungsgruppe A3 10 besetzte (und 2 unbesetzte) Funktionen; hievon sind 9 mit Frauen besetzt, dies sind 90 % (Frauenförderungsplan 2010/2011: 90,91 %).
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2014
Dokumentnummer
NOR40142459