Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Frauenförderungsplan des Rechnungshofes 2012 und 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 311/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 311 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 304/2014).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 304 aus 2014,).
Text
Bewerbungen
§ 6.Paragraph 6,
Im Zeitraum vom 1. Jänner 2010 bis 31. Dezember 2011 bewarben sich insgesamt 309 Frauen und 417 Männer, davon 215 Frauen und 351 Männer für den Prüfungsdienst, sowie 94 Frauen und 66 Männer für andere Bereiche (zentrale Dienste).
Aufgenommen wurden 6 Frauen und 8 Männer für den Prüfungsdienst sowie 1 Frau für zentrale Dienste. Dies entspricht einem auf den Prüfungsdienst bezogenen Anteil der Aufnahmen von 42,86 % Frauen zu 57,14 % Männern und einem auf die zentralen Dienste bezogenen Anteil der Aufnahmen von 100 % Frauen.
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2014
Dokumentnummer
NOR40142461