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Anl. 2 KM-DeaktV

Fassungen
01.10.2012 bis 07.04.2016 — BGBl. II Nr. 314/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.10.201207.04.2016 BGBl. II Nr. 314/2012 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 78/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kriegsmaterial-Deaktivierungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 314 aus 2012, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.10.2012BGBl. II Nr. 314/2012

Außerkrafttretensdatum

07.04.2016aufgehoben durch BGBl. II Nr. 78/2016

Abkürzung

KM-DeaktV

Index

41/04 Sprengmittel, Waffen, Munition

Text

Anlage 2

Deaktivierungskennzeichen

1.Ermächtigte Gewerbetreibende:

Das Deaktivierungskennzeichen (Rautestempel) für ermächtigte Gewerbetreibende nach Paragraph 42 b, Absatz 3, WaffG besteht aus einem Rautesymbol und einer innerhalb des Rautesymbols befindlichen Kombination aus lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern nach folgendem Muster. Diese Kombination hat den jeweiligen ermächtigten Gewerbetreibenden, der die Deaktivierungskennzeichnung durchführt, eindeutig zu individualisieren.

Die durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport für ein Deaktivierungskennzeichen zu vergebende Buchstaben- und Ziffernkombination hat fortlaufend die Buchstaben S bis Z sowie zu jedem Buchstaben jeweils fortlaufend die Ziffern 0 bis 9 zu enthalten.

Das Deaktivierungskennzeichen ist maßlich wie folgt zu dimensionieren:

              A:           5 bis 10mm

              B:           80% von Maß „A“

              C:           Schrifthöhe 2 bis 3,5mm

Bild 1: Deaktivierungskennzeichen für ermächtigte Gewerbetreibende mit beispielhafter Buchstaben- und Ziffernkombination

2. Deaktivierungskennzeichen von ehemaligem Heeresgut durch Fachorgane des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport:

Von den nach Paragraph 42 b, Absatz 3, WaffG besonders geschulten Fachorganen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport zur Kennzeichnung von ehemaligem Heeresgut sind für das Deaktivierungskennzeichen die Buchstaben „BH“ zu verwenden. Dabei gelten die unter Ziffer eins, genannten Maße.

Bild 2: Deaktivierungskennzeichen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

Schlagworte

Buchstabenkombination

Im RIS seit

27.09.2012

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2016

Gesetzesnummer

20007998

Dokumentnummer

NOR40142524