Norm ANV 2012× ▾ ‹›Gliederung Abfallnachweisverordnung 2012 (ANV 2012) Fassungen (Gesetz) ab 31.07.2023 — BGBl. II Nr. 223/2023▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute31.07.2023 § → § BGBl. II Nr. 223/2023 14.07.202330.07.2023 § → § BGBl. II Nr. 223/2023 01.07.201313.07.2023 BGBl. II Nr. 341/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 31.07.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Ziel§ 2Anwendungsbereich2. AbschnittAllgemeine Aufzeichnungspflichten§ 3Inhalt und Form der Aufzeichnungen§ 4Bestimmungen für erlaubnisfreie Rücknehmer§ 5Vereinfachte Aufzeichnungen§ 7Einhaltung der Anforderungen der AbfallbilanzV3. AbschnittBegleitscheine im Sinn des § 18 Abs. 1 AWG 2002§ 8Allgemeine Bestimmungen über Begleitscheine§ 9Handhabung des Begleitscheins durch den Übergeber§ 10Handhabung des Begleitscheins durch den Transporteur§ 11Handhabung des Begleitscheins durch den Übernehmer§ 12Aufbewahrung des Begleitscheins§ 13Erleichterung für StreckengeschäfteMeldepflicht des Übernehmers§ 144. AbschnittSonstige Bestimmung für gefährliche Abfälle und für POP-Abfälle§ 15Transporte zwischen verschiedenen Standorten eines Abfallbesitzers5. AbschnittÜbergangs- und Schlussbestimmungen§ 16Übergangsbestimmung für die Handhabung der Begleitscheine und die Meldung des Übernehmers§ 17Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen UnionInkrafttreten; Außerkrafttreten§ 18AnlagenAnl. 1Anl. 2Vorgaben für Begleitscheine und die Meldung von Begleitscheindaten