Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auswirkung grenznaher Flugplätze - Änderung (Schweiz)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 153/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 153 aus 2012,
Inkrafttretensdatum
31.10.2012
Außerkrafttretensdatum
31.12.2017
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich
StF: BGBl. III Nr. 153/2012
Sonstige Textteile
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 172/1992 idF BGBl. III Nr. 33/2010.1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2010,.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Flugplatz St. Gallen-Altenrhein erwartet jeweils während des jährlich in Davos stattfindenden World Economic Forum (WEF) sowie kurz davor und danach einen signifikanten Zusatzverkehr durch Staatsluftfahrzeuge und Business-Jets. Damit das erwartete zusätzliche Verkehrsvolumen während der Dauer des WEF bzw. einen Tag davor und danach bewältigt werden kann und im Bestreben, die dafür erforderlichen alljährlichen zwischenstaatlichen Vereinbarungen administrativ zu entlasten, wird für das in den Jahren 2013 bis und mit 2017 stattfindende WEF folgende Änderung der Ressortvereinbarung vom 19. März 19921 zur Durchführung des Vertrages zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Auswirkungen des Betriebes bestehender grenznaher Flugplätze in denjenigen Punkten, die der Bewältigung des erwarteten zusätzlichen Verkehrs entgegenstehen, beschlossen:
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2016
Dokumentnummer
NOR40143184