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§ 9 KGAV

Fassungen
01.01.2015 bis 31.12.2018 — BGBl. II Nr. 348/2014
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 901.01.201531.12.2018 § → § BGBl. II Nr. 348/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 276/2018
§ 901.12.201231.12.2014 BGBl. II Nr. 374/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Ausbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 374 aus 2012, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

01.01.2015BGBl. II Nr. 348/2014

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. II Nr. 276/2018

Abkürzung

KGAV

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Prüfungssenat

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Ein Prüfungssenat (Paragraph 29, BDG 1979) besteht jeweils aus drei Mitgliedern wobei beide Geschlechter repräsentiert sein sollen; und zwar
    1. Ziffer eins
      aus der bzw. dem Vorsitzenden der Prüfungskommission oder einer Stellvertretung und
    2. Ziffer 2
      zwei weiteren Mitgliedern, von denen zumindest eines dem gehobenen Dienst oder dem Fachdienst anzugehören hat.
  2. Absatz 2,Die Auswahl der Aufgaben für allfällige praktische Prüfungen obliegt jeweils der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungssenats oder dem von ihr bzw. ihm beauftragten Senatsmitglied. Die bzw. der Vorsitzende oder das von ihm beauftragte Mitglied haben auch für die Beaufsichtigung bei praktischen Prüfungen und Tests zu sorgen.
  3. Absatz 3,Die Aufteilung des Prüfungsstoffs bei der mündlichen Prüfung obliegt der bzw. dem Vorsitzenden des Prüfungssenats; die bzw. der Vorsitzende kann, jeweils im Umfang des Unterrichtsstoffs, Fragen aus dem gesamten Prüfungsstoff stellen.

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 348/2014

Im RIS seit

17.12.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2018

Gesetzesnummer

20008052

Dokumentnummer

NOR40166575