Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 379/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 455/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 455 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Für die Steiermark wird ein zusätzliches Kontingent von 35 für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften im Beherbergungswesen, in der Gastronomie und in Freizeiteinrichtungen während der Alpinen Schiweltmeisterschaft in Schladming festgelegt.
(2)Absatz 2,Die Laufzeit der im Rahmen dieses Kontingents erteilten Beschäftigungsbewilligungen darf nicht vor dem 22. Dezember 2012 beginnen und nicht nach dem 28. Februar 2013 enden.
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013
Dokumentnummer
NOR40145577