Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 379/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
62 Arbeitsmarktverwaltung
Text
§ 3.Paragraph 3,
Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (§ 32a AuslBG), und AsylwerberInnen sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen. Staatsangehörige, die den Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit unterliegen (Paragraph 32 a, AuslBG), und AsylwerberInnen sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen.
Schlagworte
Asylwerber, Asylwerberin
Zuletzt aktualisiert am
21.11.2012
Dokumentnummer
NOR40143579