Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BSVG, B-KUVG -Werte für 2013
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 392/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 392 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Text
§ 3.Paragraph 3,
Für das Kalenderjahr 2013 wird der im § 26a Abs. 2 B-KUVG genannte Betrag unverändert mit 20,10 € festgestellt. Für das Kalenderjahr 2013 wird der im Paragraph 26 a, Absatz 2, B-KUVG genannte Betrag unverändert mit 20,10 € festgestellt.
Zuletzt aktualisiert am
10.12.2012
Dokumentnummer
NOR40143966