Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
01.01.2013 bis 31.12.2013 — BGBl. II Nr. 414/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 201.01.201331.12.2013 BGBl. II Nr. 414/2012 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 367/2013

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbesorger/innen für Tirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 414 aus 2012, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 367 aus 2013,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2013BGBl. II Nr. 414/2012

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013aufgehoben durch BGBl. II Nr. 367/2013

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Dienstleistungen nach Paragraphen 3 und 4 Absatz eins, Hausbesorgergesetz

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Das monatliche Entgelt für die nach Paragraphen 3 und 4 Absatz eins, des Hausbesorgergesetzes zu erbringenden Dienstleistungen wird wie folgt festgesetzt:
    1. Ziffer eins
      für Wohnungen und für andere Räumlichkeiten pro Quadratmeter Nutzfläche 0,2390 €
    2. Ziffer 2
      für das Reinigen der Gehsteige und deren Bestreuung bei Glatteis je Quadratmeter Gehsteigfläche 0,4514 €.
  2. Absatz 2,Als Ersatz für die Kosten der Beschaffung der zu den Reinigungsarbeiten erforderlichen Materialien wird eine Vergütung (Materialkostenersatz) in Form eines Zuschlages zum Entgelt nach Absatz eins, Ziffer eins, im Ausmaß von 20 v.H. festgesetzt. Dieser Zuschlag ist kein Bestandteil des Entgelts.
  3. Absatz 3,Wer in der vorgeschriebenen Sperrzeit die Dienste des/der Hausbesorgers/Hausbesorgerin oder des/der bestellten Vertreters/Vertreterin zum Öffnen des Tores in Anspruch nimmt, hat an den/die Hausbesorger/in (Vertreter/in) für das Öffnen des Tores vor Mitternacht ein Sperrgeld von 3,73 €, nach Mitternacht ein solches von 4,27 €, zu entrichten.
  4. Absatz 4,Die sich nach den Absatz eins, und 2 ergebende Gesamtsumme ist auf den nächsthöheren Cent zu runden.

Schlagworte

Hausbesorgerin, Vertreterin

Im RIS seit

10.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2013

Gesetzesnummer

20008094

Dokumentnummer

NOR40144218