Norm Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke× ▾ ‹›Gliederung Verwendung von Erlösen veräußerter Ehrengeschenke Fassungen (Gesetz) ab 01.12.2012 — BGBl. II Nr. 419/2012 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.12.2012 BGBl. II Nr. 419/2012 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.12.2012 § 1§ 2§ 3