Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Zusätzliche Zuweisung zur Schwankungsrückstellung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 453/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 6Paragraph 6
Index
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Text
Besonderheiten der Sicherheits-VRG
§ 6.Paragraph 6,
Bei einer Sicherheits-VRG gemäß § 12a PKG ist bei der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung und bei der Ermittlung des Ausmaßes die Volatilität des versicherungstechnischen Ergebnisses besonders zu berücksichtigen. Bei einer Sicherheits-VRG gemäß Paragraph 12 a, PKG ist bei der zusätzlichen Zuweisung zur Schwankungsrückstellung und bei der Ermittlung des Ausmaßes die Volatilität des versicherungstechnischen Ergebnisses besonders zu berücksichtigen.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Dokumentnummer
NOR40144824