Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
WFA-Gleichstellungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 498/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 498 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Anlage 1 zu § 2 Anlage 1 zu Paragraph 2,
Vereinfachte Abschätzung der Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Die vereinfachte Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:
Wirkungsdimension Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern | Fragen Hat die Regelung/das Vorhaben |
Direkte Leistungen | 1. Auswirkungen auf direkte Leistungen (insbesondere Transfers, Subventionen, Förderungen, Güter z.B. in den Bereichen Infrastruktur und Mobilität, Dienstleistungen, Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Förderungskapital) an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen? |
Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen | 2. Auswirkungen auf die allgemeine oder die berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit oder das Einkommen von Frauen und Männern? |
Unbezahlte Arbeit | 3. Auswirkungen auf die Leistung und Verteilung unbezahlter Arbeit (insbesondere Kinderbetreuung, Pflege, Freiwilligenarbeit)? |
Öffentliche Einnahmen | 4. Auswirkungen auf öffentliche Einnahmen (Steuern, Abgaben, Gebühren)? |
Entscheidungsprozesse und –gremien | 5. Auswirkungen auf die Teilhabe an Entscheidungsprozessen oder die Zusammensetzung von Entscheidungsgremien? |
Körperliche und seelische Gesundheit | 6. Auswirkungen auf die körperliche oder seelische Gesundheit von Frauen und Männern (z.B. Schutz vor Gewalt)? |
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2013
Dokumentnummer
NOR40145841