Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe – Fakultativprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 190/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 190 aus 2012,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/05 Menschenrechte
Text
TEIL ITEIL römisch eins
Allgemeine Grundsätze
Artikel 1
Ziel dieses Protokolls ist es, ein System regelmäßiger Besuche einzurichten, die von unabhängigen internationalen und nationalen Stellen an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, durchgeführt werden, um Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zu verhindern.
Zuletzt aktualisiert am
13.06.2025
Dokumentnummer
NOR40146429